8.2 Elektromagnetische Verträglichkeit
(EMV)
Elektromagnetische Verträglichkeit ist die Eigenschaft
eines elektrischen Systems, sich in der Umgebung
anderer Systeme bei vollständiger Funktion neutral zu
verhalten. Dabei werden keine aktiven Systeme in der
Umgebung gestört und umgekehrt kommt es
ebenfalls zu keiner Beeinträchtigung.
In Kfz-Bordnetzen treten durch die unterschiedlichen
Verbraucher elektrische Störgrößen auf. Bei
Mercedes-Benz sind die ab Werk verbauten
elektrischen und elektronischen Komponenten auf
ihre elektromagnetische Verträglichkeit im Fahrzeug
überprüft. Bei nachträglichen Veränderungen kann es
in Einzelfällen zu Komforteinschränkungen
(beispielsweise Radio- rauschen) kommen.
Bei der Nachrüstung elektrischer und elektronischer
Systeme ist deren elektromagnetische Verträglichkeit
zu prüfen und nachzuweisen.
Die Geräte müssen eine Typgenehmigung nach der
EU-Richtlinie 72/245/EWG in der aktuellen Fassung
besitzen und mit dem e-Kennzeichen versehen sein.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
❗
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Elektrik/Elektronik
Folgende Regelwerke erteilen hierzu Auskunft:
•
CISPR 12
•
CISPR 16
•
CISPR 25
•
ISO 7637
•
ISO 10605
•
ISO 11452
•
ISO 11452
•
MBN 10284-1
•
MBN 10284-2
•
EG-Richtlinie 72/245/EWG
•
ECE-R 10
•
MIL-STD-461 E/F (militärische Norm)
•
VG95370 (militärische Norm)
•
VG95373 (militärische Norm)
•
VG95377 (militärische Norm)
•
AECTP 250 (militärische Norm)
•
AECTP 500 (militärische Norm)
•
DEF-STAN 59-411 (militärische Norm)
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