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Beratung Von Aufbauherstellern; Technische Bescheinigung - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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2.2 Beratung von Aufbauherstellern

Der Mitarbeiter der Abteilung MBG N/K beantwortet
technische und konstruktive Fragen zur Zulassung von
Fahrzeugen und zur Produkthaftung.
Der zuständige Mitarbeiter ist erreichbar unter:
Name:
Christoph Ploder
Telefon:
+43 (0)316-4115-273
E-Mail:
christoph.ploder@daimler.com
Postanschrift:
Mercedes-Benz G GmbH
Dr. Auner-Straße 21
A-8074 Raaba
Österreich
Bei Fragen, Anregungen oder Kritik zu dieser
Aufbaurichtlinie erreichen Sie das Team TE/OVG-B
unter der jeweiligen E-Mail-Adresse.

2.2.1 Technische Bescheinigung

Die Daimler AG erteilt keine Aufbaugenehmigungen für
Fremdaufbauten. Sie stellt den Aufbauherstellern
lediglich wichtige Informationen und technische
Vorgaben im Umgang mit dem Produkt in dieser
Richtlinie zur Verfügung. Die Daimler AG empfiehlt
daher, dass alle Arbeiten an Grundfahrzeug und Aufbau
nach der aktuellen und für das Fahrzeug geltenden
Mercedes-Benz-Aufbaurichtlinie durchgeführt werden.
Die Daimler AG rät von Aufbauarbeiten ab, die
nicht nach dieser Mercedes-Benz-Aufbaurichtlinie
gefertigt werden
das zulässige Gesamtgewicht überschreiten
die zulässigen Achslasten überschreiten.
Die Daimler AG erteilt technische Bescheinigungen auf
freiwilliger Basis nach folgender Maßgabe:
Grundlage der Beurteilung der Daimler AG sind allein
die eingereichten Unterlagen des Aufbauherstellers,
der die Veränderungen durchführt. Geprüft und
bescheinigt werden nur die ausdrücklich bezeichneten
Umfänge und ihre grundsätzliche Verträglichkeit mit
dem
bezeichneten
Schnittstellen bzw. bei Fahrgestelländerungen die
grundsätzliche
konstruktive Zulässigkeit für das
bezeichnete
Fahrgestell.
Bescheinigung bezieht sich nicht auf die Konstruktion
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Fahrgestell
und
seinen
Die
technische
des Aufbaus insgesamt, seine Funktionen oder den
geplanten Einsatz. Die technische Bescheinigung gilt
nur, wenn Konstruktion, Produktion und Montage
durch den Aufbauhersteller, der die Veränderungen
durchführt, nach dem Stand der Technik und unter
Einhaltung der gültigen Aufbaurichtlinie der Daimler
AG - soweit nicht hiermit zu Abweichungen
Einverständnisse erklärt werden - ausgeführt werden.
Die
technische
Bescheinigung
Aufbauhersteller, der die Veränderungen durchführt,
nicht von seiner Produktverantwortung und der
Pflicht, eigene
Berechnungen, Tests und eine
Gesamtfahrzeugerprobung
sicherzustellen,
dass
Verkehrssicherheit und Fahreigenschaften des von
ihm hergestellten Gesamtfahrzeugs gewährleistet
sind. Es ist dementsprechend die alleinige Aufgabe
und Verantwortung des Aufbauherstellers selbst, die
Kompatibilität
seiner
Grundfahrzeug
sowie
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und
Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!
Allgemeines
entbindet
durchzuführen,
Betriebssicherheit,
Aufbauarbeiten mit
die
Betriebs-
den
um
dem
und
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