Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Antrag Auf Technische Bescheinigung - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

2.2.2 Antrag auf technische Bescheinigung

Für die Bewertung im Rahmen einer technischen
Bescheinigung sind vor Beginn der Arbeiten am Fahr-
zeug entsprechend der vorgesehenen Aufbauarbeiten
(z.B.
Elektrik/Elektronik
mechanische Änderungen) folgende Unterlagen und
Zeichnungen bei der zuständigen Abteilung (→ Seite
17) einzureichen:
Allgemeine Angaben zum Aufbauhersteller:
Ansprechpartner / Kontakt / Email / Telefonnum.
Alle Abweichungen von dieser Mercedes-Benz
Aufbaurichtlinie
Alle Maß-, Gewichts- und Schwerpunktsangaben
(Wiegebescheinigungen)
Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug
Einsatzverhältnisse des Fahrzeugs z. B.
auf schlechten Straßen
bei hohem Staubanfall
in großen Höhen
bei
extrem
Außentemperaturen
Zertifizierungen (e-Kennzeichen, Sitzzugversuch)
Liste ausgebauter / modifizierter Daimler-Teile
(Modul/Sachnummer/Baumuster/Code)
Konstruktion / Schaltplan:
Stücklisten (Position, Material, Gewicht etc.)
Montageanleitung
Konstruktionsdaten (3D-Daten inkl. Einbauort
etc.)
Schnittstelle zum Grundfahrzeug:
Mechanische
Grundfahrzeug (Maße, Toleranzen, Schweiß-
und
Befestigungselemente etc.)
Elektrische Schnittstelle zum Grundfahrzeug
und Schaltplan (elektrische Verbindung/Pin-
Belegung/Ansteuerung
Komponenten etc.)
Sicherheits- (DS) / Zertifizierungsrelevanz (DZ)
Emissionsangaben
Brennbarkeit
sowie
zertifizierungsrelevanten Umfänge
Prüfungen und Zertifizierungen:
Prüfberichte Beschreibungen des
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
behaftete
Umfänge,
hohen
oder
niedrigen
Schnittstelle
Klebeverbindungen,
der
elektrischen
(FOG/VOC)/Angaben
alle
weiteren
Prüfablaufs und Prüfaufbaus
Homologationsnachweis
e-Kennzeichen, Sitzzugversuch, etc.
Durch die Einreichung von vollständigen Unterlagen
werden
Bearbeitungszeit beschleunigt. Für weitere Fragen
wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner, siehe „2.2
Beratung von Aufbauherstellern" auf Seite 17.
zum
zur
Allgemeines
Rückfragen
vermieden
und
die
18

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis