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Einleitung - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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1 Einleitung

Diese
Aufbaurichtlinie
(juristische Personen) und Umbauern (natürliche Personen),
im Folgenden zusammengefasst als „Aufbauhersteller"
bezeichnet, wichtige
technische Informationen zur
Verfügung, welche zur Planung und Herstellung eines
verkehrs-
und
berücksichtigt werden müssen.
Die Daimler AG rät grundsätzlich von An-, Auf-, Ein- und
Umbauten ab, welche potenzielle sicherheitsrelevante
Risiken mit sich bringen, insbesondere
Nicht nach sicherheitsrelevanten Vorgaben der
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien gefertigt werden
Die zulässige Gesamtmasse überschreiten
Die zulässigen Achslasten überschreiten
Die
hierzu erforderlichen An-, Auf-, Ein- oder
Umbauarbeiten
werden
„Aufbauarbeiten" genannt.
Für
die
ordnungsgemäße
Aufbauarbeiten insgesamt, insbesondere auch die
Einhaltung der Vorschriften über den Arbeitsschutz,
ist der Aufbauhersteller alleine verantwortlich
Die Daimler AG ist aufgrund der unüberschaubaren
Vielzahl an Aufbauherstellern und Aufbauarten nicht in
der
Lage,
alle
beispielsweise am Fahrverhalten, der Stabilität, der
Gewichtsverteilung,
Fahrzeuges und seiner Handhabungscharakteristiken
vorherzusehen, die durch Aufbauarbeiten entstehen
können. Deshalb übernimmt die Daimler AG keine
Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die aus
derartigen Veränderungen ihrer Fahrzeuge resultieren,
insbesondere
dann
Veränderungen negativ auf das Gesamtfahrzeug
auswirken. Die Daimler AG haftet dementsprechend
nur
im Umfang ihrer eigenen Konstruktions-,
Produktions-
und
Aufbauhersteller
selbst
sicherzustellen, dass seine Aufbauarbeiten weder an
sich fehlerhaft sind, noch zu Fehlern oder Gefahren am
Gesamtfahrzeug führen können. Im Falle
Verletzung
dieser
Produkthaftung des Aufbauherstellers gegeben.
Durch die Anfertigung der Aufbauherstellerrichtlinien
erfüllt
die
Daimler
Aufbauherstellern bestehende Instruktionspflicht und
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
stellt
Aufbauherstellern
betriebssicheren
Aufbaus
im
Folgenden
Durchführung
möglichen
Veränderungen
des
Schwerpunktes
nicht,
wenn
sich
Instruktionsleistungen.
ist
verpflichtet,
Pflicht
ist
eine
AG
ihre
gegenüber
unterrichtet diese über wichtige zu beachtende
Aspekte bei der Anbringung seiner An- oder
Aufbauten.
Diese Aufbaurichtlinie wendet sich in erster Linie an
professionelle Aufbauhersteller. Daher wird in dieser
Aufbaurichtlinie
Hintergrundwissen vorausgesetzt. Es ist zu beachten,
dass einige Arbeiten (beispielsweise Schweißarbeiten
antragenden
qualifiziertes Personal durchgeführt werden dürfen,
um Verletzungsrisiken zu vermeiden und die für
Aufbauarbeiten notwendige Qualität zu erreichen.
Bei allen in dieser Aufbaurichtlinie genannten
Gesetzen, Normen, Richtlinien usw. gilt immer die
jeweils aktuelle Fassung, sofern für Normen und
Richtlinien nicht ausdrücklich anders angegeben. Es
ist zu beachten, dass technische Richtlinien und
Normen nur einen Mindeststandard wiedergeben. Der
Aufbauhersteller
Verantwortung prüfen, ob im Zusammenhang mit der
der
Nutzung
sicherheitsrelevante Risiken entstehen, die durch
Regelungen in Normen und Richtlinien nicht
abgesichert sind.
Wichtige Änderungen der Aufbaurichtlinien wie
beispielsweise Aktualisierungen in der Zeit zwischen
zwei kompletten Aktualisierungen/Überarbeitungen
der jeweiligen Aufbaurichtlinie werden zukünftig als
des
„Änderungen"
veröffentlicht. Diese Änderungen werden mit ihrer
Veröffentlichung
Bestandteil der aktuellen Aufbaurichtlinie bzw.
ersetzen die vorherige Version der Aufbaurichtlinie
und sind einzuhalten.
die
Der
der
eigene
den
ein
entsprechendes
Teilen)
nur
durch
muss
selbst
des
aufgebauten
im
Aufbauhersteller-Portal
im
Aufbauhersteller-Portal
Einleitung
entsprechend
in
eigener
Fahrzeuges
5

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