8.5 Beleuchtung
8.5.1 Scheinwerfer einstellen
Es gelten die länderspezifischen Zulassungs-
bestimmungen.
Die Scheinwerfer-Grundeinstellung ist zu beachten
(siehe Typschild).
Scheinwerfer-Stellung nur bei unbeladenem Fahrzeug
(betriebsfertig – vollgetankt und mit 1 Fahrer oder
75 kg belastet) prüfen.
•
Fahrzeug auf eine ebene, waagerechte Fläche
stellen.
•
Scheinwerfer-Einstellgerät und Fahrzeug
rechtwinklig zueinander ausrichten.
•
Reifen-Luftdruck richtigstellen (siehe Reifen-
Luftdrucktabelle).
•
Leuchtweitenregler in Grundstellung 0 bringen.
•
Scheinwerfer einschalten.
•
Jeder Scheinwerfer ist einzeln zu prüfen; dabei
den zweiten Scheinwerfer und die übrigen
Leuchten abdunkeln.
Die Helldunkelgrenze des Abblendlichtes in 10 m
Entfernung ergibt sich aus der Scheinwerferhöhe
(Scheinwerfermitte zum Boden) minus der
angegebenen Scheinwerfer-Grundeinstellung, siehe
auch 4.1.3 „Maximale Fahrzeugabmessungen" (→
Seite 41).
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
❗
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Elektrik/Elektronik
Scheinwerfer-Grundeinstellung:
1,0 % = 10 cm
1,5 % = 15 cm
2,0 % = 20 cm
8.5.2 Anbau Zusatzleuchten
Es gelten die länderspezifischen
Zulassungsbestimmungen.
Kann beim Betrieb beweglicher Fahrzeugteile eine
Beleuchtungseinrichtung zu mehr als 50 % verdeckt
werden, muss das Fahrzeug entsprechend gesichert
werden.
Ein diesbezüglicher Hinweis für den Fahrzeugführer
muss leicht erkennbar vorhanden sein.
Detailinformationen über den Anbau der
Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen sowie
Anforderungen beim Verdecken von Beleuchtungs-
und Signaleinrichtunge durch bewegliche
Fahrzeugteile entnehmen Sie bitte der ECE-Regelung
Nr. 48.
8.5.3 Schlussleuchten
Um die Funktion der serienmäßigen
Lampenausfallkontrolle sicherzustellen, dürfen nur
Leuchtmittel mit gleichem Typ und gleicher Leistung
wie in der Serie verbaut werden.
usw.
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