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Mobile Kommunikationssysteme; Gerät; Anschluss Und Kabelverlängerung Antenne (Funk) - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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8.6 Mobile Kommunikationssysteme

Beim nachträglichen Einbau (→ Seite 46) mobiler
Kommunikationssysteme (z. B. Telefon, CB-Funk)
müssen folgende Anforderungen erfüllt werden, um
spätere Betriebsstörungen am Fahrzeug zu
vermeiden.
Alle verbauten elektrischen Geräte benötigen eine
Typgenehmigung nach der EU-Richtlinie 72 / 245 /
EWG und müssen mit dem e-Kennzeichen versehen
sein (→ Seite 51).
8.6.1 Gerät
Die maximale Sendeleistung darf nicht überschritten
werden:
Frequenzbereich
Kurzwelle (f < 50 Mhz)
4 m-Band
2 m-Band
Bündelfunk/Tetra
70 cm-Band
GSM 900/AMPS
GSM 1800
UMTS
Die
mobilen
Kommunikationssysteme
Halterungen dürfen nicht im Entfaltungsbereich der
Airbags liegen.
Geräte müssen fest installiert werden. Der Betrieb von
portablen oder mobilen Geräten innerhalb des
Fahrerhauses ist nur über eine reflexionsfrei
angebrachte Außenantenne zulässig.
Der Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahr- zeug-
Elektronik einzubauen.
Das Gerät ist vor Nässe und starken mechanischen
Erschütterungen
zu
Betriebstemperatur ist zu beachten.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Maximale Sendeleistung
[W]
100
20
50
35
35
10
8
8
schützen;
die
zulässige
8.6.2 Anschluss und Kabelverlängerung
Antenne (Funk)
Hinweise und Einbauvorschriften des Herstellers
sind zu beachten.
Der Einbau einer Antenne ist auf dem gesamten
Fahrzeugdach möglich. Die maximale
Sendeleistung darf nicht überschritten werden.
Der Anschluss ist direkt an Klemme 30 über eine
zusätzliche Sicherung vorzunehmen. Vor
Starthilfe ist das Gerät von der elektrischen
Anlage zu trennen.
Leitungen sind so kurz wie möglich zu verlegen,
zu verdrillen sowie als geschirmte Leitung
(Koaxialkabel) auszuführen. Scheuerstellen sind
zu vermeiden.
Auf gute Masseverbindungen zur Karosserie ist
zu achten (Antenne und Gerät).
Die Antennen- und Verbindungsleitung zwischen
Sende-, Empfangs- und Bedienteil sind räumlich
getrennt vom Fahrzeugkabelstrang in der Nähe
der Karosseriemasse zu verlegen.
Die Antennenleitung darf nicht geknickt oder
gequetscht werden.
GGVSE beziehungsweise ADR-Vorschriften sind
zu beachten.
Die Hinweise der Kapitel 5.4 „Korrosionsschutzmaß-
nahmen" (→ Seite 59) und 5.5
und
„Lackierarbeiten/Konservierarbeiten" (→ Seite 61)
sind zu beachten.
Elektrik/Elektronik
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