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Unfallverhütung - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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2.7 Unfallverhütung
Der Aufbauhersteller ist verantwortlich für Schäden,
die
auf
mangelnde
Betriebssicherheit der von ihm gefertigten An-
oder Aufbauten zurückzuführen sind.
die auf mangelnde Betriebsanleitungen für die von
ihm
gefertigten
zurückzuführen sind.
Der Aufbau und die an- oder eingebauten Geräte
müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen
sowie
den
Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und
Merkblättern
der
entsprechen.
Alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von
Betriebsunsicherheiten sind auszunutzen.
Für den gewerblichen Güterverkehr erteilt in der
Bundesrepublik Deutschland Auskunft:
Telefon:
+49 (0) 40 39 80 - 0
Telefax:
+49 (0) 40 39 80-16 66
E-Mail:
info@bg-verkehr.de
Homepage:
http://www.bg-verkehr.de
Postanschrift:
Berufsgenossenschaft für Fahr-
zeughaltungen,
Fachausschuss „Verkehr"
Sachgebiet „Fahrzeuge" Ottenser
Hauptstraße 54 D-22765 Hamburg
Länderspezifische
Gesetze,
Zulassungsbestimmungen sind zu beachten!
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Gesetze
und Vorschriften liegt beim An- oder Aufbauhersteller
bzw. Gerätehersteller. Dies gilt auch für Schnittstellen
zwischen Fahrzeug und Gerät sowie für Sicherheit bei
der Montage und Demontage von Wechselgeräten.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Funktions-
oder
An-
oder
Aufbauten
Arbeitsschutz-
oder
Unfallversicherungsträger
Richtlinien
und
Allgemeines
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