5.2.2 Schweißverbindungen
Allgemeines
Um die von Mercedes-Benz geforderte hohe Qualität
von Schweißarbeiten zu erhalten, müssen die mit
dem Schweißen beauftragten Personen über die
entsprechende Qualifikation verfügen.
⚠
Schweißen im Bereich der Rückhaltesysteme (Airbag
oder Gurte) kann dazu führen, dass diese Systeme
nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren.
Schweißen im Bereich der Rückhaltesysteme ist
deshalb zu unterlassen.
⚠
Unsachgemäß durchgeführte Schweißarbeiten
können zum Ausfall von sicherheitsrelevanten
Bauteilen und damit zu Unfällen führen. Daher
müssen im Zusammenhang mit Schweißarbeiten die
in den folgenden Punkten aufgeführten
Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden:
Damit die elektronischen Bauteile bei elektrischen
Schweißarbeiten vor Überspannung geschützt sind,
müssen folgende Sicherheitsmaßnahmen beachtet
werden:
•
Nicht geschweißt werden darf an Aggregaten
wie Motor, Getriebe, Achsen.
•
Plus- und Minusklemmen der Batterien sind
abzunehmen und abzudecken.
•
Die Masseklemme des Schweißgeräts ist direkt
mit dem zu schweißenden Teil zu verbinden. Die
•
Masseklemme darf nicht mit Aggregaten wie
Motor, Getriebe, Achsen verbunden werden.
•
Gehäuse elektronischer Bauteile (z. B.
Steuergeräte) und elektrische Leitungen dürfen
nicht mit der Schweißelektrode oder
Masseklemme des Schweißgeräts berührt
werden.
•
Vor Schweißarbeiten im Bereich von
Sicherheitsgurten, Airbagsensoren bzw. Airbag-
Steuergerät müssen die Bauteile für die Dauer
der Arbeiten ausgebaut werden. Wichtige
Informationen zu Umgang, Beförderung und
Lagerung von Airbageinheiten finden Sie unter
6.4 „Interieur" (→ Seite 70).
•
Vor Schweißarbeiten müssen Federn und
Federbälge gegen Schweißperlen abgedeckt
werden. Federn dürfen nicht mit
Schweißelektroden oder Schweißzangen berührt
werden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
❗
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
•
Vor Schweißarbeiten sind Tank- und
Kraftstoffanlage (Leitungen usw.) abzudecken.
•
Nur gut ausgetrocknete Elektroden
(Durchmesser 2,5 mm) mit kalkbasischer
Umhüllung verwenden.
•
Die Stromstärke darf maximal 40 A pro mm
Elektrodendurchmesser betragen.
•
Die Elektroden dürfen nur mit Gleichstrom über
den Pluspol verschweißt werden. Geschweißt
wird grundsätzlich von unten nach oben.
•
Schutzgas-Schweißen ist möglich.
•
Es dürfen nur Schweißdrähte von einer Stärke
zwischen 1 und 1,2 mm verwendet werden.
•
Der Schweißwerkstoff muss mindestens die
gleiche Streckgrenze und Zugfestigkeit wie der
zu schweißende Werkstoff haben.
•
Lochschweißung ist nur in den senkrechten
Stegen des Rahmenlängsträgers zulässig.
•
Um eine Kerbwirkung durch Schweißeinbrände
zu verhindern, sind Schweißnähte zu
verschleifen und durch Winkelprofile zu
verstärken.
•
Schweißnähte in Biegeradien sind zu vermeiden.
•
Der Abstand von Schweißnähten zu
Außenkanten muss mindestens 15 mm
betragen.
Schadenverhütung
55