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Grenzwerte Elektrik / Elektronik; Elektrische Leitungen / Sicherungen; Fahrzeugbegrenzungs- Und Seitenmarkierungsleuchten; Nachträglicher Einbau Elektrischer Geräte (E-Kennzeichen) - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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4.6 Grenzwerte Elektrik / Elektronik

����

4.6.1 Elektrische Leitungen / Sicherungen

Max.
Nennstrom
Dauerstrom
stärke [A]
Schmelzsicher
0 - 4,9
5 - 9,9
10 - 18
19 - 28
29 - 35
36 - 48
49 - 69
70 - 98
99 - 123
124 - 148
4.6.2 Fahrzeugbegrenzungs- und
Seitenmarkierungsleuchten
Für alle Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite ab 2,10 m
sind (zusätzlich zu den Fahrzeugbegrenzungsleuchten)
Umrissleuchten nach §51b, Abs.2, StVZO
vorgeschrieben.
Für alle Fahrzeuge über 6 m Gesamtlänge sind Seiten-
markierungsleuchten nach EG 76/756/EWG
notwendig.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Leitungsquer
der
schnitt [mm
5
0,5
10
1
20
2,5
30
4
40
6
50
10
70
46
100
25
125
35
150
50
Technische Grenzwerte bei der Planung
4.6.3 Nachträglicher Einbau elektrischer
Geräte (e-Kennzeichen)
Alle nachträglich verbauten elektrischen Geräte
müssen die zum Einbauzeitpunkt aktuell gültige
Fassung der EG-Richtlinie 72/245/EWG erfüllen.
Über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ist
eine EG-Typgenehmigung entsprechend der
genannten EG-Richtlinie in der aktuell gültigen
]
2
Fassung erforderlich (e-Kennzeichen dokumentiert
und auf dem Gerät angebracht), wenn das
nachträglich einzubauende elektrische Gerät im
Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit
steht. Die Typgenehmigung ist in Deutschland auch
für Geräte mit E-Kennzeichen nach ECE-Regelung 10
(ECE-R 10) in der aktuell gültigen Fassung zu erhalten.
Für nachträglich verbaute elektrische Geräte reicht
künftig eine Bescheinigung des Herstellers oder eine
CE-Kennzeichnung aus, wenn diese Geräte die
Störfestigkeit nicht beeinflussen. Ob solche
Beeinflussungen bestehen, sollte vor dem Einbau
durch den Aufbauhersteller durch einen zugelassenen
technischen Dienst geprüft werden.
����
Beachten Sie auch 8.2 „Elektromagnetische
Verträg
50

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