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Federn / Dämpfer / Stabilisatoren; Bremsanlage - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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4.2.3 Federn / Dämpfer / Stabilisatoren
Änderungen an Federn, Dämpfern und Stabilisatoren
können nur in der von der Daimler AG vorgegebenen
Kombinationen an Vorder- und Hinterachse erfolgen.
In diesem Fall ist keine technische Bescheinigung
erforderlich. Darüberhinausgehende Änderungen
müssen an Vorder- und Hinterachse aufeinander
abgestimmt sein.
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Weitere Informationen und gegebenenfalls
entsprechende technische Bescheinigungen erhalten
Sie bei der zuständigen Abteilung
Bei Montagearbeiten ist zu berücksichtigen, dass
Oberfläche und Korrosionsschutz der Federn
nicht beschädigt werden.
Vor Schweißarbeiten müssen Federn gegen
Schweißperlen abgedeckt werden.
Federn dürfen nicht mit Schweißelektroden oder
Schweißzangen berührt werden.
Allgemeines
Ab Werk stehen Ihnen mehrere Fahrwerksvarianten
zur Verfügung. Je nach geplantem Aufbau muss eine
geeignete Fahrwerksvariante gewählt werden.
Der Einsatz von Federn und Dämpfern, die nicht den
Eigenschaften der Serienteile oder den als
Sonderausstattung erhältlichen Teilen entsprechen,
ist zu unterlassen. Andernfalls kann es dazu führen,
dass einige Systeme nicht mehr bestimmungsgemäß
funktionieren oder versagen. Dadurch kann der
Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und
einen Unfall verursachen. Wir empfehlen, Mercedes-
Benz Normteile zu verwenden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Technische Grenzwerte bei der Planung

4.2.4 Bremsanlage

Änderungen an der Bremsanlage sind zu unterlassen.
Änderungen an der Luftanströmung und
Luftabströmung von Scheibenbremsen sind zu
unterlassen (→ Seite 42).
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht >
4 t sind nach §41 Abs.14 StVZO Unterlegkeile
vorgeschrieben.
Durch unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an
17).
Bremsschläuchen, Leitungen und Kabeln kann
deren Funktion beeinträchtigt werden. Dies kann
zum Ausfall von Komponenten oder
sicherheitsrelevanten Bauteilen führen. Lassen Sie
Arbeiten an Bremsschläuchen, Leitungen und
Kabeln nur durch eine qualifizierte Fachwerkstatt
durchführen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Bremsanlage auf
einwandfreie Funktion zu prüfen. Wir empfehlen die
Abnahme durch eine technische Prüfstelle.
Bei notwendigen Verlegungsänderungen sind das
Überqueren scharfer Kanten sowie die Verlegung in
zu engen Zwischenräumen und in der Nähe
beweglicher Teile zu vermeiden.
Hydraulische Bremsanlage
Hydraulische Bremsleitungen sind komplett
durch freigegebenes Wickelrohr 4,75 mm x 0,7
mm bzw. 6 mm x 0,7 mm zu erneuern.
Der Biegeradius muss > 17,5 mm sein.
Leitungen dürfen nur in einer Biegevorrichtung
geformt werden. Der Querschnitt darf nicht
verringert werden.
An Leitungsenden Muttern aufstecken und
Bördel (DIN 74234) anfertigen.
Die Leitungen müssen vor dem Einbau innen
gereinigt werden.
Die Verwendung von Kunststoffleitungen in
hydraulischen Anlagen ist zu unterlassen.
Die Bremsflüssigkeit muss alle zwei Jahre
erneuert werden.
Ist die Standzeit eines Fahrzeugs mit Hydraulik-
Bremsanlage nicht bekannt, muss die
Bremsflüssigkeit erneuert werden.
Bei einer Verlegung zwischen zwei Bauteilen, die
sich relativ zueinander bewegen können, ist eine
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