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Elektrik/Elektronik; Allgemeine Hinweise - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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8 Elektrik/Elektronik

8.1 Allgemeine Hinweise

Durch unsachgemäße Eingriffe an elektronischen
Bauteilen und deren Software könnten diese nicht
mehr bestimmungsgemäß funktionieren. Aufgrund
der Vernetzung der Elektronik können dabei auch
Systeme betroffen sein, die nicht geändert wurden.
Funktionsstörungen der Elektronik können die
Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs erheblich
gefährden.
Lassen Sie Arbeiten oder Veränderungen an
elektronischen Bauteilen von einer qualifizierten
Fachwerkstatt durchführen, welche die
notwendigen Fachkenntnisse und Werkzeuge zur
Durchführung der erforderlichen Arbeiten hat.
Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen hierfür einen
Mercedes-Benz Service-Stützpunkt.
Insbesondere bei Arbeiten an sicherheitsrelevanten
Systemen ist der Service durch eine qualifizierte
Fachwerkstatt unerlässlich.
Einige Sicherheitssysteme funktionieren nur bei
laufendem Motor. Schalten Sie daher beim Fahren
den Motor nicht aus.
Bei Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher
Bei laufendem Motor dürfen die Anschlussklemmen
der Batterien nicht gelöst oder abgenommen
werden.
Batterien dürfen nur dann mit einem Schnell-
Ladegerät geladen werden, wenn die Plus- und
Minusklemmen vom Fahrzeugnetz abgeklemmt sind.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Elektrik/Elektronik
Elektrische und elektronische Komponenten
müssen die Prüfanforderung gemäß ISO 16750
erfüllen.
Beim Einbau zusätzlicher Batterien sind die
Hinweise (→ Seite 89) zu beachten.
Kabel, die in der Nähe von Abgasanlagen verlegt
werden, müssen hochtemperaturfest ummantelt
sein.
Kabel müssen so verlegt sein, dass keine
Scheuerstellen entstehen (→ Seite 92).
Vor längeren Standzeiten (→ Seite 38) sind die
Batterien abzuklemmen. Bei Inbetriebnahme des
Fahrzeugs ist auf ausreichenden Ladezustand
der Batterien zu achten (→ Seite 39).
Die Betriebsanleitung ist zu beachten.
����
Allgemeines Nachträglicher Einbau
Alle verbauten elektrischen Geräte müssen nach der
EG-Richtlinie 72/245/EWG geprüft und mit einem
e-Kennzeichen versehen sein.
In Einzelfällen kann es zu Komforteinbußen kommen.
Beim nachträglichen Einbau von Zusatzaggregaten
(beispielsweise zusätzliche Klimakompressoren,
Pumpen usw.) ist Folgendes zu beachten:
Fahrzeugteile dürfen in ihrer Funktion nicht
beeinträchtigt werden.
Die Freigängigkeit der Fahrzeugteile muss in
jeder Fahrsituation gewährleistet bleiben.
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