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Fahrzeugstabilität - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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3.6 Fahrzeugstabilität
Bei Abnahme des aufgebauten Fahrzeugs muss nach
der EG-Richtlinie Bremsen VO EG 661/2009 ein
rechnerischer Nachweis über die Schwerpunkthöhe
bei beladenem Fahrzeug erbracht werden. Beachten
Sie hierzu 4.1.2 „Maximal zulässige Schwerpunktlage"
(→ Seite 41).
Von der Daimler AG wird keine Aussage getroffen
über
Fahrverhalten
Bremsverhalten
Lenkverhalten
bei Aufbauten für Ladungen mit ungünstigen Schwer-
punktlagen (z. B. Heck-, Hoch- und Seiten-lasten), da
diese Aspekte wesentlich durch Aufbauarbeiten
beeinflusst werden und daher ausschließlich vom
Aufbauhersteller beurteilt werden können.
Bei Fahrzeugen mit ungünstigen
Schwerpunktlagen muss nach dem An-, Auf-, Ein-
oder Umbau und bei den vorgesehenen
Nutzungen (z. B. Heck-, Hoch- und Seitenlasten)
mit entsprechend angepasster Fahrweise
(verringerte Kurvengeschwindigkeit, ruckartige
Lenkbewegungen vermeiden) gefahren werden.
Die zulässigen Achslasten, Gesamtgewichte und
Schwerpunktlagen müssen eingehalten werden.
Andernfalls kann es zu Unfällen kommen.
Sowohl bei Um- und Einbauten als auch im
fahrfertigen Zustand dürfen die zulässigen Rad- und
Achslasten sowie die zulässigen Gesamtgewichte des
Fahrzeugs keinesfalls überschritten werden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Planung der Aufbauten
Die zulässigen Achslasten sind einzuhalten.
Werden die zulässigen Achslasten überschritten,
kann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug
verlieren und einen Unfall verursachen.
Weitere Angaben zu den zulässigen Gewichten finden
Sie in den Fahrzeugkennzeichnungsdaten am
Fahrzeug (→ Seite 34).
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