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Winterreifen; Geschwindigkeitsbegrenzung - Volkswagen Caddy Betriebsanleitung

Nutzfahrzeuge
Inhaltsverzeichnis

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WARNUNG (Fortsetzung)
● Bei einigen Fahrzeugen kann das Reser-
verad kleiner sein als die Originalbereifung.
Das kleinere Reserverad ist an einem Aufkle-
ber und der Aufschrift „80 km/h"
bzw. „50 mph" zu erkennen. Diese Aufschrift
kennzeichnet die zulässige Höchstgeschwin-
digkeit, mit der der Reifen gefahren werden
darf.

Winterreifen

Lesen und beachten Sie zuerst die ein-
leitenden Informationen und Sicher-
heitshinweise
auf Seite 306.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen verbessern
Winterreifen die Fahreigenschaften des Fahrzeugs
deutlich. Sommerreifen sind aufgrund ihrer Kon-
struktion (Breite, Gummimischung, Profilgestal-
tung) auf Eis und Schnee weniger rutschfest.
Volkswagen Nutzfahrzeuge empfiehlt dringend
Winterreifen oder Ganzjahresreifen auf allen 4 Rä-
dern des Fahrzeugs zu verwenden, insbesondere
wenn winterliche Straßenverhältnisse zu erwarten
sind. Winterreifen verbessern auch das Bremsver-
halten des Fahrzeugs und helfen den Anhalteweg
bei Winterwetter zu reduzieren. Bei Temperaturen
unter +7 °C (+45 °F) empfiehlt Volkswagen Nutz-
fahrzeuge, das Fahrzeug auf Winterreifen umzu-
rüsten.
Winterreifen verlieren weitgehend ihre Wintertaug-
lichkeit und ihre Zulassung als Winterreifen, wenn
das Reifenprofil bis auf eine Tiefe von
4 mm (5/32 in) abgefahren ist. Ebenso verlieren
Winterreifen durch Alterung weitgehend ihre Ei-
genschaften – unabhängig von der noch vorhande-
nen Reifenprofiltiefe.
Für den Gebrauch von Winterreifen gilt
Folgendes:
● Die länderspezifischen gesetzlichen Vorschrif-
ten beachten.
● Winterreifen an allen 4 Rädern gleichzeitig ver-
wenden.
● Nur bei winterlichen Straßenverhältnissen ver-
wenden.
● Nur die für das Fahrzeug zulässigen Winterrei-
fengrößen verwenden.
● Nur Winterreifen in gleicher Gürtelbauart, Grö-
ße (Abrollumfang) und gleicher Profilausführung
verwenden.
● Geschwindigkeitsbeschränkung je nach Ge-
schwindigkeitsbuchstabe beachten ⇒ 
WARNUNG (Fortsetzung)
● Niemals schneller als 80 km/h (50 mph)
fahren. Starke Beschleunigungen, harte
Bremsungen und rasante Kurvenfahrten ver-
meiden.
Nach Möglichkeit das Reserverad oder das
ausgewechselte Rad sicher befestigen.

Geschwindigkeitsbegrenzung

Winterreifen haben je nach Geschwindigkeitsbuch-
stabe eine Geschwindigkeitsbegrenzung
⇒  S eite 317.
Bei einigen Fahrzeugausführungen kann im Me-
MFA (Multifunktionsanzeige)
Instruments eine Geschwindigkeitswarnung einge-
stellt werden ⇒  S eite 23.
Bei V-Winterreifen hängen die Geschwindigkeits-
beschränkung und der notwendige Reifenfülldruck
von der Motorisierung ab. Unbedingt bei einem
Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner die zulässige
Höchstgeschwindigkeit und den erforderlichen Rei-
fenfülldruck erfragen.
Allradantrieb (4MOTION)
Durch den Allradantrieb hat das Fahrzeug mit der
serienmäßigen Bereifung bei winterlichen Straßen-
verhältnissen einen guten Vortrieb. Trotzdem emp-
fiehlt Volkswagen Nutzfahrzeuge, im Winter immer
auf allen 4 Rädern Winter- bzw. Allwetterreifen zu
verwenden, da hierdurch vor allem auch die
Bremswirkung verbessert wird.
Bei der Benutzung von Schneeketten die ent-
sprechenden Informationen und Hinweise beach-
ten ⇒  S eite 316.
WARNUNG
Die bei winterlichen Straßenverhältnissen
durch Winterreifen verbesserten Fahreigen-
schaften dürfen nicht dazu verleiten, ein Si-
cherheitsrisiko einzugehen.
● Geschwindigkeit und Fahrweise den
Sicht-, Wetter-, Fahrbahn- und Verkehrsver-
hältnissen anpassen.
● Niemals die für die montierten Winterrei-
fen zulässige Höchstgeschwindigkeit und
Tragkraft überschreiten.
.
Fahrzeugpflege und Instandhaltung
des Kombi-
315

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