Ereignisdatenspeicher (EDR)
Dieses Fahrzeug ist mit einem Ereignisdaten-
speicher (EDR) ausgestattet. Der Hauptzweck
eines Ereignisdatenspeichers besteht darin, in
bestimmten Unfallsituationen oder Situationen
mit akuter Unfallgefahr, wie bei der Auslösung
eines Airbags oder beim Aufprall auf ein Hinder-
nis, Daten aufzuzeichnen, die zum Verständnis
des Verhaltens der Fahrzeugsysteme beitragen.
Der Ereignisdatenspeicher dient zur Aufzeich-
nung von Daten zur Beschleunigung des Fahr-
zeugs und dessen Sicherheitseinrichtungen
über einen kurzen Zeitraum, typischerweise
30 Sekunden oder weniger. Der Ereignisdaten-
speicher in diesem Fahrzeug zeichnet Daten
wie die folgenden auf:
• wie verschiedene Systeme in Ihrem Fahr-
zeug funktionierten,
• ob die Sicherheitsgurte des Fahrers und des
Beifahrers eingerastet/angelegt waren,
• wie weit (bzw. ob) der Fahrer das Gaspedal
bzw. Bremspedal gedrückt hat und
• wie schnell das Fahrzeug fuhr.
Diese Daten können dazu beitragen, das Ver-
ständnis für die Umstände zu verbessern, unter
denen Unfälle und Verletzungen auftreten.
HINWEIS:
EDR-Daten werden von Ihrem Fahrzeug nur im
Fall einer nicht trivialen Unfallsituation aufge-
zeichnet. Vom Ereignisdatenspeicher werden
unter normalen Fahrbedingungen keine Daten
150
aufgezeichnet und persönliche Daten wie
Name, Geschlecht, Alter und Unfallort werden
nicht erfasst. Andere Parteien wie Exekutivor-
gane könnten EDR-Daten jedoch mit personen-
bezogenen Daten kombinieren, die bei einer
Unfallaufnahme routinemäßig erfasst werden.
Um von einem Ereignisdatenspeicher aufge-
zeichnete Daten zu lesen, sind spezielle Geräte
sowie der Zugriff auf das Fahrzeug oder den
Ereignisdatenspeicher erforderlich. Zusätzlich
zum Fahrzeughersteller können andere Par-
teien wie zum Beispiel Exekutivorgane, die über
diese speziellen Geräte verfügen, die Informa-
tion auslesen, wenn sie Zugriff auf das Fahr-
zeug oder den Ereignisdatenspeicher haben.
Kinder-Rückhaltesysteme – Sichere
Beförderung von Kindern
Warnaufkleber auf der Sonnenblende der
Beifahrerseite
Während der Fahrt müssen alle Insassen, also
auch Säuglinge, Kleinkinder und größere Kin-
der, stets altersgerecht gesichert bzw. ange-
schnallt sein. EG-Richtlinie 2003/20/EG erfor-
dert die ordnungsgemäße Verwendung von
Kinder-Rückhaltesystemen
Ländern.
Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und einer
Körpergröße unter 1,5 Meter sind auf einem
Rücksitz, wenn vorhanden, unterzubringen und
müssen vorschriftsmäßig angeschnallt sein. Un-
fallstatistiken zeigen, dass Kinder korrekt ange-
schnallt auf den Rücksitzen sicherer unterge-
bracht sind als auf den Vordersitzen.
WARNUNG!
• Verwenden
Sie
NIE
Rückhaltesystem mit Blickrichtung nach
hinten auf einem Sitz, der von einem davor
befindlichen AKTIVEN AIRBAG geschützt
wird; dabei kann es zu SCHWEREN oder
TÖDLICHEN Verletzungen für das KIND
kommen.
• Verwenden Sie Kinder-Rückhaltesysteme
mit Blickrichtung nach hinten nur auf dem
Rücksitz.
in
allen
EG-
ein
Kinder-
(Fortsetzung)