Ereignisdatenspeicher (EDR)
Dieses Fahrzeug ist mit einem Ereignisdaten-
speicher (EDR) ausgestattet. Der Haupt-
zweck eines Ereignisdatenspeichers besteht
darin, in bestimmten Unfallsituationen oder
Situationen mit akuter Unfallgefahr, wie bei
der Auslösung eines Airbags oder beim Auf-
prall auf ein Hindernis, Daten aufzuzeich-
nen, die zum Verständnis des Verhaltens der
Fahrzeugsysteme beitragen. Der Ereignisda-
tenspeicher dient zur Aufzeichnung von
Daten zur Beschleunigung des Fahrzeugs
und dessen Sicherheitseinrichtungen über
einen
kurzen
Zeitraum,
typischerweise
30 Sekunden oder weniger. Der Ereignisda-
tenspeicher in diesem Fahrzeug zeichnet Da-
ten wie die folgenden auf:
• wie verschiedene Systeme in Ihrem Fahr-
zeug funktionierten,
• ob die Sicherheitsgurte des Fahrers und
des Beifahrers eingerastet/angelegt waren,
• wie weit (bzw. ob) der Fahrer das Gaspedal
bzw. Bremspedal gedrückt hat und
• wie schnell das Fahrzeug fuhr.
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Diese Daten können dazu beitragen, das Ver-
ständnis für die Umstände zu verbessern, un-
ter denen Unfälle und Verletzungen auftreten.
HINWEIS:
EDR-Daten werden von Ihrem Fahrzeug nur
im Fall einer nicht trivialen Unfallsituation
aufgezeichnet. Vom Ereignisdatenspeicher
werden unter normalen Fahrbedingungen
keine Daten aufgezeichnet und persönliche
Daten wie Name, Geschlecht, Alter und Un-
fallort werden nicht erfasst. Andere Parteien
wie Exekutivorgane könnten EDR-Daten je-
doch mit personenbezogenen Daten kombi-
nieren, die bei einer Unfallaufnahme routine-
mäßig erfasst werden.
Um von einem Ereignisdatenspeicher aufge-
zeichnete Daten zu lesen, sind spezielle Ge-
räte sowie der Zugriff auf das Fahrzeug oder
den Ereignisdatenspeicher erforderlich. Zu-
sätzlich zum Fahrzeughersteller können an-
dere Parteien wie zum Beispiel Exekutivor-
gane, die über diese speziellen Geräte
verfügen, die Information auslesen, wenn sie
Zugriff auf das Fahrzeug oder den Ereignis-
datenspeicher haben.
Kinder-Rückhaltesysteme – Sichere
Beförderung von Kindern
Warnaufkleber auf der Sonnenblende der
Beifahrerseite
Während der Fahrt müssen alle Insassen,
also auch Säuglinge, Kleinkinder und grö-
ßere Kinder, stets altersgerecht gesichert
bzw. angeschnallt sein. EG-Richtlinie 2003/
20/EG erfordert die ordnungsgemäße Ver-
wendung von Kinder-Rückhaltesystemen in
allen EG-Ländern.