Die zusätzlichen Maßnahmen zur Anreizminimierung sind ebenfalls in der Norm aufgeführt:
Verhindern der Zugänglichkeit zu den Elementen der Verriegelungseinrichtung:
1. Anbringen außer Reichweite
2. Hindernisse oder Abschirmung
3. Anbringung an verdeckter Position
Verhindern einer Ersatzbetätigung der Verriegelungseinrichtung durch leicht verfügbare
Gegenstände:
1. Kodierter Betätiger mit geringer Kodierungsstufe (1-9 Kodierstufen)
2. Kodierter Betätiger mit mittlerer Kodierungsstufe (10-1000 Kodierstufen)
3. Kodierte Betätiger mit hoher Kodierungsstufe (>1000 Kodierstufen)
Verhindern der Demontage oder Lageänderung von Elementen der Verriegelungseinrichtung
durch nicht lösbarer Befestigungen (z. B. Schweißen, Kleben, Einwegschrauben, Nieten).
Verhindern eines Umgehens:
1. Integration einer Umgehungsüberwachung in die Steuerung durch:
– Zustandsüberwachung
– Periodische Prüfungen
2. Plausibilitätsprüfung mithilfe einer zusätzlichen Verriegelungseinrichtung, wobei ein
Umgehen nur durch eine zusätzliche Handlung möglich ist
Safety Integrated Application Manual
Applikationshandbuch, 10/2015, A5E03752040010A/RS-AC/004
Applikationsbeispiele
3.3 Schutztürüberwachung
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