Vorschriften und Normen
4.1 Vorschriften und Normen in der Europäischen Union (EU)
Validierung
Validierung bedeutet eine bewertende Überprüfung der angestrebten
Sicherheitsfunktionalität. Ihr Zweck ist, die Festlegungen und das Niveau der Konformität der
sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung innerhalb der Gesamtfestlegung für
Sicherheitsanforderungen an der Maschine zu bestätigen. Die Validierung muss weiterhin
aufzeigen, dass jedes sicherheitsbezogene Teil die Anforderungen der relevanten Norm
erfüllt. Dabei sind die folgenden Aspekte beschrieben:
● Fehlerlisten
● Validierung der Sicherheitsfunktionen
● Validierung der geforderten und der erreichten Safety Performance (Kategorie, Safety
Integrity Level oder Performance level)
● Validierung der Umgebungsanforderungen
● Validierung der Instandhaltungsanforderungen
In einem Validierungsplan müssen die Anforderungen für die Durchführung der Validierung
für die festgelegten Sicherheitsfunktionen beschrieben werden.
Ziel der Validierung:
Feststellung der Konformität mit den Anforderungen
● der europäischen Richtlinien.
● die sich aus dem Kundenauftrag, dem Einsatz der Maschine und ggf. weiteren
länderspezifischen Forderungen, die für die Maschine gelten, ergeben.
Bei der Bereitstellung der Maschine müssen alle maschinenrelevanten Informationen
vorliegen. Hierzu zählen: Kundenauftrag, technische Dokumentation (siehe auch Anh. VII
der Maschinenrichtlinie), Konformitätsbescheinigung, ggf. Abnahmeprotokoll,
Transportunterlagen etc.
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Safety Integrated Application Manual
Applikationshandbuch, 10/2015, A5E03752040010A/RS-AC/004