Vorschriften und Normen
4.1 Vorschriften und Normen in der Europäischen Union (EU)
Die sich anschließende Phase 4 besteht aus der Risikobeurteilung der Maschine, der
Risikoreduzierung und Validierung. Auch die Bewertung der sicherheitsbezogenen Teile der
Maschinensteuerung gehören zu dieser Phase. Die einzelnen Schritte der Phase 4 werden
in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.
Begleitend während der gesamten Planung, Entwicklung und Inbetriebnahme findet die
Erstellung der technischen Unterlagen statt, dies wird auch Phase 5 genannt. Die
technischen Unterlagen müssen mit Bereitstellung der Maschine vollständig vorliegen.
Hierzu zählen technische Dokumentation (siehe Anh. VII der Maschinenrichtlinie),
Konformitätsbescheinigung, gegebenenfalls Abnahmeprotokolle, Transportunterlagen, etc.
Ist die Validierung erfolgreich durchlaufen worden, so kann in Phase 6 die Konformitäts-
oder Einbauerklärung erstellt werden und in Phase 7 die CE Kennzeichnung an der
Maschine angebracht werden.
Jeder Hersteller ist verpflichtet, sein Produkt nach dem Inverkehrbringen hinsichtlich
eventuell versteckter Mängel zu beobachten. Dies wird durch die Phase 8 der
Qualitätssicherung und Phase 9 der Produktbeobachtung abgedeckt. So sind beispielsweise
Informationen darüber zu sammeln, ob das Produkt tatsächlich so verwendet wird, wie
ursprünglich vorgesehen und wie es sich im Verlauf seines Lebenszyklus verhält.
Insbesondere sind gefährliche Mängel sowie missbräuchliche Verwendungen oder falsche
Handhabung am Produkt durch entsprechende Maßnahmen abzustellen. Werden versteckte
Mängel entdeckt, muss der Anwender informiert werden.
Risikobeurteilung
Maschinen und Anlagen beinhalten, aufgrund ihres Aufbaus und ihrer Funktionalität, Risiken.
Deshalb verlangt die Maschinenrichtlinie für jede Maschine eine Risikobeurteilung und
gegebenenfalls eine Risikominderung, bis das Restrisiko kleiner als das tolerierbare Risiko
ist. Für die Verfahren der Bewertung dieser Risiken ist die Norm EN ISO 12100 "Sicherheit
von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung"
(03 / 2011) anzuwenden.
Schwerpunktmäßig beschreibt EN ISO 12100 die zu betrachtenden Risiken und
Gestaltungsleitsätze und den iterativen Prozess mit Risikobeurteilung und Risikominderung
zum Erreichen der Sicherheit.
Die Risikobeurteilung ist eine Folge von Schritten, welche die systematische Untersuchung
von Gefährdungen erlauben, die von Maschinen ausgehen. Wo notwendig, folgt einer
Risikobeurteilung eine Risikoreduzierung. Bei Wiederholung dieses Vorgangs ergibt sich der
iterative Prozess, mit dessen Hilfe Gefährdungen so weit wie möglich beseitigt werden
können und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Die Risikobeurteilung umfasst die folgenden Schritte:
● Risikoanalyse
– Bestimmung der Grenzen der Maschine
– Identifizierung der Gefährdungen
– Risikoeinschätzung
● Risikobewertung
Gemäß dem iterativen Prozess zum Erreichen der Sicherheit erfolgt nach der
Risikoeinschätzung eine Risikobewertung. Dabei muss entschieden werden, ob eine
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Safety Integrated Application Manual
Applikationshandbuch, 10/2015, A5E03752040010A/RS-AC/004