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Vorschriften Und Normen; Vorschriften Und Normen In Der Europäischen Union (Eu); Maschinensicherheit In Europa; Rechtliche Grundlagen - Siemens SIRIUS Applikationsanleitung

Industrielle schalttechnik
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Vorschriften und Normen

4.1
Vorschriften und Normen in der Europäischen Union (EU)
4.1.1

Maschinensicherheit in Europa

4.1.1.1

Rechtliche Grundlagen

Maschinenrichtlinie (2006 / 42 / EG)
Mit der Einführung des einheitlichen europäischen Binnenmarktes wurde beschlossen, dass
die nationalen Normen und Vorschriften aller EG-Mitgliedsstaaten, die die technische
Realisierung von Maschinen betreffen, harmonisiert werden. Dies hatte zur Folge, dass die
Maschinenrichtlinie als eine Binnenmarktrichtlinie von den einzelnen Mitgliedsstaaten
inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Deutschland wurde der Inhalt der
Maschinenrichtlinie als 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) umgesetzt.
Dies geschah bei der Maschinenrichtlinie vor dem Hintergrund einheitlicher Schutzziele mit
dem Zweck, technische Handelshemmnisse abzubauen. Der Anwendungsbereich der
Maschinenrichtlinie ist entsprechend ihrer Definition "Maschine ist eine Gesamtheit von
miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines
beweglich ist" sehr weit gefasst. Der Anwendungsbereich erstreckt sich außerdem über
auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Gurte,
Seile, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen.
Als "Maschine" wird auch eine Gesamtheit von Maschinen bezeichnet, die, damit sie
zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit
funktionieren.
Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie erstreckt sich somit von einer einfachen
Maschine bis hin zu einer Anlage.
Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen und Gesundheitsanforderungen
in Anhang I der Richtlinie ist für die Sicherheit von Maschinen zwingend notwendig. Der
Hersteller muss die in Anhang I Absatz 1.1.2 genannten Grundsätze für die Integration der
Sicherheit beachten.
Die Schutzziele müssen verantwortungsbewusst umgesetzt werden, um die Forderung nach
Konformität mit der Richtlinie zu erfüllen. Der Hersteller einer Maschine muss den Nachweis
über die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen erbringen. Dieser
Nachweis wird durch die Anwendung harmonisierter Normen erleichtert. Bei Maschinen
nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, die ein größeres Gefahrenpotenzial darstellen, wird
ein Bescheinigungsverfahren verlangt. (Empfehlung: Auch Maschinen, die nicht in
Anhang IV aufgeführt sind, können ein großes Gefahrenpotenzial darstellen und sollten
entsprechend behandelt werden.)
Safety Integrated Application Manual
Applikationshandbuch, 10/2015, A5E03752040010A/RS-AC/004
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