3.3
Schutztürüberwachung
3.3.1
Einleitung
Dieses Kapitel beschreibt Applikationen mit trennenden Schutzeinrichtungen in Form einer
Schutztür. Die am häufigsten eingesetzte Lösung im Bereich von Anlagen und Maschinen ist
die Absicherung von Gefahrenbereichen mit mechanisch trennenden Schutzeinrichtungen
oder Zugangsklappen. Hier gilt es das unbefugte Betreten von Anlagenbereichen zu
überwachen, sowie eine Gefahr bringende Maschinenfunktion zu verhindern, wenn die
Schutzeinrichtung nicht geschlossen ist. Die Überwachung der Schutzeinrichtung kann
sowohl mit mechanischen Positions- bzw. Sicherheitsschaltern erfolgen, als auch mit
berührungslosen Sicherheitsschaltern auf magnetischer oder RFID-Basis.
Häufig wird im Zusammenhang eine Schutztürüberwachung auch eine Zuhaltung der
Schutztür realisiert. Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltung dienen dazu,
Gefahrenbereiche vor ungewolltem Betreten zu sichern. Das hat meistens zwei Gründe:
1. Zum Schutz des Menschen vor nachlaufenden gefährlichen Maschinenbewegungen,
hohen Temperaturen etc. Hier gibt die ISO 14119 Leitsätze zur Gestaltung und Auswahl
von Verriegelungseinrichtungen. In dieser Norm wird gefordert, dass erst nach dem
Stoppen der gefährlichen Maschinenbewegung der Gefahrenbereich zugänglich sein
darf.
2. Eine Zuhaltung kann aus Gründen der Prozesssicherheit sinnvoll sein. Dieser Fall tritt
ein, wenn die Gefahr nach dem Öffnen der Schutzeinrichtung gestoppt wird, aber
dadurch Schäden an der Maschine oder dem Werkstück entstehen können. Hier wird erst
die Maschine in eine geordnete Halteposition gefahren, bevor der Zugang frei gegeben
wird.
Safety Integrated Application Manual
Applikationshandbuch, 10/2015, A5E03752040010A/RS-AC/004
Applikationsbeispiele
3.3 Schutztürüberwachung
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