2. Ein Implantat, das bereits verwendet worden ist, darf niemals und unter
keinen Umständen verwendet und erneut implantiert werden. Selbst
wenn das entfernte Implantat keine Beschädigungen aufweist, kann es
latente, kleine Beschädigungen oder innere Belastungsmuster haben,
die zu einem vorzeitigen Versagen oder Ermüdung, und im Effekt hiervon
zu einem Bruch des Implantats führen können.
3. Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Instrumente oder Im-
plantate kann zu Gesundheitsschäden des Patienten oder des Operati-
onsteams führen.
4. Während der Implantation muss das Verkratzen und Beschädigen
der Oberfläche sowie die Deformierung der Form des Implantates ver-
mieden werden; ein beschädigtes Implantat darf nicht eingesetzt oder
im Körper des Patienten belassen werden.
5. Das Einsetzen, die Entfernung und die Korrektur der Implantatslage darf
nur mit Verwendung der Instrumente durchgeführt werden, die speziell
für dieses Implantat vorgesehen sind und von der Firma ChM hergestellt
wurden.
6. Eine Kombination der Implantate und Instrumente der Firma ChM mit Im-
plantaten oder Instrumenten eines anderen Herstellers darf nicht erfolgen,
da dies zu Beschädigung und Zerstörung der Implantate oder Instrumente
oder Komplikationen während des Operationsverlaufs und des Heilungs-
prozesses führen kann.
7. Vereinzelt kann ein Instrument während des Eingriffs brechen oder ein-
reißen. Instrumente, die über lange Zeit hinweg verwendet werden oder
übermäßigen Belastungen ausgesetzt sind, sind in Abhängigkeit von
der Maß der angewendeten Vorsicht während der Operation, der Anzahl
der durchgeführten Eingriffe und der Sorgfalt eher für Brüche anfällig.
Vor dem Eingriff müssen die Instrumente auf ihren Abnutzungszustand
und eventuelle Beschädigungen geprüft werden.
8. Äußerste Vorsicht muss im Bereich des Rückenmarks und Nervenwurzeln
geboten werden. Die Beschädigung von Nerven führt zum Verlust von
neurologischen Funktionen.
9. Um die richtige Heilung im Implantationsbereich zu versichern muss
eine autogene Knochentransplantation vorgenommen werden.
10. Den Knochenzement nicht einsetzen, weil dieses Material die spätere Ent-
fernung des Implantats erschweren oder unmöglich machen kann.
11. Die Wärme, die während des Prozesses der Aushärtung des Knochen-
zements erzeugt wird, kann eine Beschädigung oder eine Deformation
des aus Polymer PEEK gefertigten Implantaten verursachen.
12 POSTOPERATIVE EMPFEHLUNGEN
1. Es ist äußerst wichtig, dass der Patient die ihm von dem Arzt gegebenen
postoperativen Empfehlungen und Warnungen befolgt.
2. Wichtig ist, dass die korrekte Lage des Implantates nach der Operation
durch eine Röntgenuntersuchung bestätigt wird.
3. Im postoperativen Zeitraum muss die korrekte Implantatlage und Fraktur-
fixierung ebenfalls durch eine Röntgenuntersuchung bestätigt werden.
4. Um übermäßige Spannungen im Implantat vorzubeugen, die eine Non-
Union oder Beschädigung des Implantats und den damit verbundenen
klinischen Problemen verursachen können, muss der Chirurg den Patien-
ten über die Einschränkungen bei der Ausführung körperlicher Aktivitäten
während der Bildung und Ausreifung des Kallus unterrichten. Das Implan-
tat kann aufgrund einer erhöhten Aktivität oder einer Verletzung brechen
oder einer Beschädigung unterliegen. Im Resultat kann in der Zukunft
ein Implantaustausch eforderlich werden.
5. Falls die Arbeit oder Aktivität des Patienten zu einer übermäßigen Be-
lastung des Implantats führt (z.B. ständiges Gehen, Laufen, Anheben von
Gewichten, Belastung der Muskeln), muss der Patient darüber unterrichtet
werden, dass die daraus hervorgehenden Belastungen die Beschädigung
des Implantats verursachen können.
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