Proline Prosonic Flow 93
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Endress+Hauser
6.3
Applikationsspezifische Inbetriebnahme
6.3.1
Nullpunktabgleich
Ein Nullpunktabgleich ist grundsätzlich nicht erforderlich!
Ein Nullpunktabgleich ist erfahrungsgemäß nur in speziellen Fällen empfehlenswert:
• bei höchsten Ansprüchen an die Messgenauigkeit und sehr geringen Durchflussmengen.
• bei extremen Prozess- oder Betriebsbedingungen, z.B. bei sehr hohen Prozesstemperaturen oder
sehr hoher Viskosität des Messstoffes.
Voraussetzungen für den Nullpunktabgleich
Beachten Sie folgende Punkte, bevor Sie den Abgleich durchführen:
• Der Abgleich kann nur bei Messstoffen ohne Gas- oder Feststoffanteile durchgeführt werden.
• Der Nullpunktabgleich findet bei vollständig gefülltem Rohr und Nulldurchfluss statt (v=0 m/s).
Dazu können z.B. Absperrventile vor bzw. hinter dem Messbereich vorgesehen werden oder
bereits vorhandene Ventile und Schieber benutzt werden ( ä 91).
– Normaler Messbetrieb Ventile 1 und 2 offen
– Nullpunktabgleich mit Pumpendruck Ventil 1 offen / Ventil 2 geschlossen
– Nullpunktabgleich ohne Pumpendruck Ventil 1 geschlossen / Ventil 2 offen.
Achtung!
• Bei sehr schwierigen Messstoffen (z.B. feststoffbeladen oder ausgasend) ist es möglich, dass trotz
mehrmaligem Nullpunktabgleich kein stabiler Nullpunkt erreicht werden kann. Setzen Sie sich
bitte in solchen Fällen mit Ihrer Endress+Hauser-Servicestelle in Verbindung.
• Den aktuell gültigen Nullpunktwert können Sie über die Funktion "NULLPUNKT" abfragen
( Handbuch "Beschreibung Gerätefunktionen").
Abb. 82:
Nullpunktabgleich und Absperrventile
2
1
Inbetriebnahme
A0001143
91