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KRAUSE ClimTec Bedienungsanleitung Seite 5

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1.5 Urheber - und Schutzrechte
Alle Rechte an der Aufbau- und Verwendungsanleitung liegen beim Hersteller. Jede
Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung des Herstellers
gestattet. Der Hersteller behält sich alle Rechte an Patenterteilungen und Gebrauchs-
mustereintragungen vor. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz!
1.6 Ausgabedatum
Das Ausgabedatum der vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung ist der
01.03.2010
2. Angaben zum Produkt
2.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das mobile Alu-Arbeitsgerüst ist als Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) ausgelegt.
Das Gerüst entspricht der Gerüstgruppe 3 (200 kg pro m
maximal zulässige Belastung beträgt demnach 180 kg bei gleichmäßig verteilter Last.
Es darf immer nur auf einer Arbeitsbühne gearbeitet werden. Der Aufstieg darf nur
von innen erfolgen.
Die max. Standhöhe beträgt 5 m in allseits geschlossenen Räumen und im Freien.
Das Gerüst darf nur auf ausreichend tragfähigem und ebenen Untergrund aufgestellt
werden. Die Ausrichtung muss mit einer Wasserwaage in vertikaler und horizontaler
Richtung überprüft werden. Die maximal zulässige Neigung beträgt 1 %. Gerüste
ohne Höhenverstellung sind durch Unterlegen von bruch- und rutschfestem Material
auszurichten.
Vor dem Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkeh-
rungen getroffen wurden und das Gerüst ordnungsgemäß entsprechend der Aufbau-
und Verwendungsanleitung errichtet wurde. Das Gerüst ist gegebenenfalls mit Ballast
oder mit Auslegern gegen Kippen zu sichern.
2.2 Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Arbeitsgerüst darf nur für den unter 2.1 angegebenen bestimmungsgemäßen
Gebrauch eingesetzt werden. Eine Abweichung davon gilt als nicht bestimmungsmä-
ßige Verwendung im Sinne des ProdSG (vom 08.11.2011). Dies gilt ebenfalls für die
Missachtung der in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung aufgeführten Normen
und Richtlinien. Nicht bestimmungsgemäß ist unter anderem:
– Das Anbringen von Überbrückungen zwischen Fahrgerüst und einem Gebäude
oder einer anderen Konstruktion.
– Das Verbinden mehrerer Fahrgerüste zu einem Flächen-, Raum- oder Traggerüst.
– Die Nutzung als Treppenturm zum Aufstieg auf andere Gerüste.
– Das Anbringen und der Gebrauch von Hebevorrichtungen.
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Belagbühnenfläche). Die
2
3. Sicherheitsbestimmungen
3.1 Geltende Vorschriften
Für den Auf- und Abbau, die Standsicherheit und die Verwendung des Arbeitsgerüs-
tes gelten die Vorschriften der EN 1004.
3.2 Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und die Nutzung
– Der Auf- und Abbau darf nur durch Personen erfolgen, die mit der vorliegenden
Anleitung vertraut sind.
– Für den Auf- und Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
– Der Aufbau und die Nutzung dürfen nur auf ebenen und stabilen Aufstellflächen,
die das Gewicht des Gerüstes aufnehmen können, erfolgen.
– Es dürfen nur fehlerfreie Originalteile des Gerüstsystems verwendet werden.
– Vor der Nutzung müssen die Fahrrollen durch Niederdrücken der Bremshebel
gesichert werden und sämtliche Gerüstbauteile müssen auf richtigen Zusammen
bau und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
– Es darf jeweils nur auf einer Arbeitsbühne gearbeitet werden.
– Das Springen auf den Belagflächen ist verboten.
– Das Hinauslehnen und Gegenstemmen ist verboten.
– Ein Einsatz des Gerüstes ist nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h) zulässig. Vor
Überschreitung der Windstärke 6 ist das Gerüst abzubauen oder in einen windge-
schützten Bereich zu verfahren und dort gegen Kippen zu sichern. Das Überschrei
ten der Windstärke 6 ist z.B. an einer spürbaren Hemmung beim Gehen erkennbar.
– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3tlg. Seitenschutz, bestehend
aus Geländerstreben, Knieleiste und umlaufenden Bordbrettern, einzusetzen. Bei
Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem Aufstieg dienen,
kann auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
– Das Fahrgerüst ist nach Beendigung der Arbeiten zu verankern und gegen unbe-
fugtes Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Bei Zwischenbelägen ist ein Seitenschutz ohne Bordbretter, und bei Arbeitsbelä-
gen ein Seitenschutz mit Bordbrettern anzubringen.
– Traversen und Ballastgewichte so wie die Ausleger und Gerüsthalter sind ent-
sprechend dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung zu montieren.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden. Dabei ist unbe-
dingt auf das Gewicht der Werkzeuge und Materialien zu achten, um die Arbeits
plattform nicht zu überlasten. Das Verwenden von Hebevorrichtungen ist unzulässig.
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