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Ausführung Von Aufbauten; Unterfahrschutz Hinten; Genehmigungskennzeichen - Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie

Lastkraftwagen
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7 Ausführung von Aufbauten
7.1

Unterfahrschutz hinten

Nach Richtlinie 70/221/EWG, zuletzt geändert mit
2006/20/EG, ist ein Unterfahrschutz vorgeschrieben,
wenn:
• der Abstand vom Fahrzeugende bis zur letzten Hin-
terachse mehr als 1000 mm beträgt und
• bei unbeladenem Fahrzeug der Abstand zwischen
Fahrbahn und Fahrgestell oder Hauptteilen des
Aufbaus auf ganzer Fahrzeugbreite mehr als 700 mm
beträgt.
Ausgenommen hiervon sind Sattelzugfahrzeuge,
Arbeitsmaschinen und Sonderfahrzeuge, deren Ver-
wendungszweck durch den Unterfahrschutz nicht
erfüllt werden kann.
Basisvorgaben
• Bei der Montage eines Aufbaus oder bei der nach-
träglichen bzw. erneuten Montage des Heckunter-
fahrschutzes ist der Aufbauhersteller für die Ein-
haltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.
Die Maße sind aufbauabhängig und können erst am
Komplettfahrzeug mit Aufbau ermittelt werden.
• Der hintere Unterfahrschutz muss einen über die
gesamte Breite wirksamen Schutz gegen Unterfahren
bieten.
• Der Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/
EWG, zuletzt geändert mit 2006/20/EG, entspre-
chen und ein entsprechendes Genehmigungskenn-
zeichen aufweisen.
• Die Beleuchtung (auch Rückstrahler) und das amtli-
che Kennzeichen dürfen durch den hinteren Unter-
fahrschutz nicht verdeckt werden.
• Die Unterfahrschutz-Einrichtung darf nicht modi-
fiziert werden z.B. durch Schweißen, Bohren oder
Winkeländerung der Befestigungskonsolen.
• Durch Veränderungen erlischt die Typgenehmigung
der hinteren Schutzeinrichtung.
150
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
Varianten Genehmigungskennzeichen
Genehmigungskennzeichen an der Befestigungskonsole des
Unterfahrschutzes

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