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Konturmarkierung; Allgemein - Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie

Lastkraftwagen
Inhaltsverzeichnis

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8 Elektrik/Elektronik
8.5

Konturmarkierung

8.5.1

Allgemein

Gemäß den Richtlinien 2007/35/EG und UN-R 48 bzw.
76/756/EWG müssen vollständige Nutzfahrzeuge mit
einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5 t mit einer retrore-
flektierenden Konturmarkierung ausgerüstet sein.
Betroffen sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
und Anhänger mit einer Fahrzeugbreite von mehr als
2100 mm oder einer Fahrzeuglänge von mehr als
6000 mm. Nicht zulässig ist die retroreflektierende
Konturmarkierung an Fahrzeugen der Klasse M1 und
O1.
Ausgenommen sind Sattelzugfahrzeuge, Fahrgestelle
mit Fahrerhaus und unvollständige Fahrzeuge.
Anwendungsbereich
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
Klasse
Max. Gesamt-
masse
N1
≥ 3,5 t
N2
> 3,5 t ≤ 7,5 t
N3
> 7,5 t ≤ 12 t
N4
> 12 t
Anhänger
Klasse
Max. Gesamt-
masse
O1
≥ 750 kg
O2
> 750 kg ≤ 3,5 t
O3
> 3,5 t ≤ 10 t
O4
> 10 t
Bei einer Fahrzeugbreite über 2,1 m ist am Heckbe-
reich des Fahrzeugs eine Vollkonturmarkierung erfor-
derlich.
Ist die Gesamtfahrzeuglänge größer als 6 m, muss eine
seitliche Voll- oder Teilkonturmarkierung angebracht
sein.
190
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
Wenn es wegen der besonderen Form, der Struktur, der
Konstruktion des Fahrzeugaufbaus oder der Nutzung
des Fahrzeugs nicht möglich ist, eine vorgeschriebene
Voll- bzw. Teilkonturmarkierung anzubringen, darf eine
Linienmarkierung verwendet werden.
Ist am Aufbau eine sogenannte dezente reflektierende
Werbung angebracht, so muss sich diese innerhalb
einer Vollkonturmarkierung befinden.
Nach Richtlinie UN-R 104 sind Folien der Klasse „C"
mit einer Breite von 50 mm (+10 mm/-0 mm) zu ver-
wenden.
Folien mit folgenden Farben sind zulässig:
• an der Fahrzeugseite: retroreflektierende Folie in
Weiß oder Gelb
• am Heckbereich des Fahrzeugs: retroreflektierende
Folie in Rot oder Gelb
Forderungen/Empfehlungen zur Anbringung der
Erlaubt

Konturmarkierung:

ja
Eine Beklebung am Fahrerhaus ist nach der Richtlinie
ja
UN-R 48 erlaubt.
ja
Es muss mit dem technischen Dienst und unter Einhal-
ja
tung der Richtlinie geklärt werden, welche Anforderun-
gen erfüllt sein müssen.
Auf jedem Teilstück der Konturmarkierung muss das
ECE-Zeichen vollständig erkennbar sein.
Erlaubt
Die rechtlichen Anforderungen an die Konturmarkie-
nein
rung sind zu berücksichtigen.
ja
ja
ja

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