Noch zulässig:
Ein Spannband neben Sicke (Bild 5)
Nicht zulässig:
Zusätzlich ist unter die Spannbänder ein Tankschutz
aus Riffelblech eingeklemmt. Durch das Blech werden
Steifigkeitssprünge am Kraftstoffbehälter und an den
Schweißnähten erzeugt. Zudem werden das Spannband
und das Gummi oben im Blech durch den Übergang
eingekerbt. Es besteht Bruchgefahr und Tankwandern.
N47.10-2262-00
N47.10-2264-00
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
6 Änderungen am Grundfahrzeug
Falsch:
Alle Spannbänder neben Sicke (Bild 6)
N47.10-2263-00
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