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Arbeiten An Der Gasanlage; Arbeitssicherheit Beim Umgang Mit Erdgas - Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie

Lastkraftwagen
Inhaltsverzeichnis

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5.5

Arbeiten an der Gasanlage

5.5.1

Arbeitssicherheit beim Umgang mit Erdgas

⚠ WARNUNG
Beachten Sie beim Umgang mit Erdgasfahrzeugen
und deren Treibstoff die Sicherheitsbestimmungen
für Bau und Betrieb von Erdgasanlagen auf Betriebs-
höfen und in Fahrzeugen (Berufsgenossenschaft der
Straßenbahnen, U-Bahnen und Eisenbahnen).
Arbeiten an der Druckgasanlage dürfen nur von
entsprechend geschultem Personal durchgeführt
werden. Dabei muss eine geeignete, zuverlässige
und besonders unterwiesene Aufsichtsperson die
Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwachen und
sich dazu ständig auf dem Betriebsgelände aufhalten
(BGR 500 Kapitel 2.31; BGI 550).
Stellen Sie Erdgasfahrzeuge nur in Hallen ab, die über
eine ausreichende Belüftung (Zwangsentlüftung nach
oben) verfügen.
Hallen mit einer Grundfläche von mehr als 100 m
müssen mit technischen Lüftungsanlagen und CO-An-
lagen zur Messung und Regelung der Lüftungsanlage
sowie zur Warnung (CO-Überwachungsanlagen)
ausgerüstet sein. Soll auf diese Anlagen verzichtet
werden, muss bei der örtlich zuständigen Bauauf-
sichtsbehörde ein entsprechender Ausnahmeantrag
gestellt werden.
Stellen Sie die Fahrzeuge nur im Freien ab, wenn eine
ausreichende Belüftung der Halle nicht vorhanden ist.
Muss die Erdgasanlage zur Inertisierung mit Inertgas
gespült werden, verwenden Sie nur ein Inertgas,
durch das keine Zündgefahren hervorgerufen werden.
Als Inertgas eignet sich z.B. Stickstoff. Verwenden
Sie wegen der möglichen Zündgefahr auf gar keinen
Fall Druckluft.
2
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
⚠ WARNUNG
Halten Sie bei Feuerarbeiten in der Nähe der Erdgas-
anlage, wie z.B. Schweiß-, Brennschneide- oder
Schleifarbeiten mit Funkenflug, einen Abstand von
mindestens 1 m vom Gefahrenbereich dieser Arbei-
ten zur Erdgasanlage ein.
Auf diesen Abstand können Sie verzichten, wenn der
betreffende Bereich der Erdgasanlage vorher geleert
und mit Inertgas gespült wurde oder gegen Tempe-
ratursteigerung und Zündquellen wirksam geschützt
wird, z.B. mit einer Abdeckung aus temperaturbestän-
digen Mineralfasermatten.
Werden die Druckgasbehälter ausgebaut und die
Leitungen nicht mit Inertgas gespült, decken Sie die
offenen Enden der Gasanlage sofort mit dicht schlie-
ßenden Verschlusskappen ab.
Stellen Sie sicher, dass sich in Arbeitsbereichen, in
denen betriebsmäßig Gas freigesetzt werden kann, im
oberen Deckenbereich bzw. über dem Fahrzeug keine
Zündquellen befinden, die Temperaturen oberhalb der
Zündtemperatur erzeugen (z.B. nicht explosionsge-
schützte Leuchten, elektrische Betriebsmittel).
Halten Sie für Notfälle (Brand, Erdgasaustritt) immer
ein Schleppfahrzeug bereit, um das defekte oder
brennende Fahrzeug schnellstmöglich aus der Halle
zu ziehen und an einen sicheren Platz zu schleppen.
Kennzeichnen Sie Erdgasfahrzeuge im Werkstatt- und
Hallenbereich mit Schildern und Warntafeln.
Eine Betriebsanweisung nach §14 GefStoffV für Arbei-
ten an Erdgasfahrzeugen ist zu erstellen.
5 Schadenverhütung
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