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Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie Seite 17

Lastkraftwagen
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Für die Bewertung im Rahmen einer Unbedenklichkeits-
bescheinigung sind vor Beginn der Arbeiten am Fahr-
zeug entsprechend der vorgesehenen Aufbauarbeiten
(z.B. Elektrik-/Elektronik-behaftete Umfänge, mechani-
sche Änderungen) folgende Unterlagen und Zeichnun-
gen einzureichen:
• Allgemeine Angaben zum Aufbauhersteller
(Ansprechpartner/Kontakt/E-Mail/Telefonnummer)
• Angaben zum Basisfahrzeug (Baumuster/Fahrzeug-
identifizierungsnummer/etc.)
• Beschreibung des vorgesehenen Aufbaus:
- Funktionsbeschreibung des neuen Systems
- Alle Abweichungen von der Mercedes-Benz
Aufbaurichtlinie
- Einfluss auf Basisfahrzeug
- Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug
- Einsatzprofil/Einsatzmärkte
- Liste ausgebauter/modifizierter Daimler AG Teile
(Modul/Sachnummer/Baumuster/Code)
• Konstruktion/Schaltplan:
- Stücklisten (Position, Material, Gewicht etc.)
- Montageanleitung
- Konstruktionsdaten (3D-Daten inkl. Einbauort etc.)
• Schnittstelle zum Grundfahrzeug:
- Mechanische Schnittstelle zum Basisfahrzeug
(Maße, Toleranzen, Schweiß- und Klebeverbindun-
gen, Befestigungselemente etc.)
- Elektrische Schnittstelle zum Basisfahrzeug und
Schaltplan (elektrische Verbindung/Pin-Belegung/
Ansteuerung der elektrischen Komponenten etc.)
- Sicherheits- (DS)/Zertifizierungsrelevanz (DZ)
- Emissionsangaben (FOG/VOC)/Angaben zur
Brennbarkeit sowie alle weiteren zertifizierungs-
relevanten Umfänge
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
• Prüfungen und Zertifizierungen:
- Prüfberichte, Beschreibung des Prüfablaufs und
Prüfaufbaus
- Homologationsnachweis
- CE-Kennzeichen, Sitzzugversuch etc.
Im Kapitel 8.2 „Erforderliche Angaben zur Bean-
tragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung "
im Buch II „Technische Beschreibung" sind die zur
Bearbeitung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
unbedingt erforderlichen Angaben – gegliedert
nach Aufbausegmenten – im Detail aufgeführt.
Durch vollständige Unterlagen werden Rückfragen
vermieden und die Bearbeitung beschleunigt.
Sind für die Prüfung einer Unbedenklichkeit komplexe
Berechnungen und/oder Fahrzeugtests erforderlich,
müssen die entstehenden Kosten durch den Aufbauher-
steller oder dessen Auftraggeber beglichen werden.
Die eingereichten Informationen werden von der
Daimler AG vertraulich behandelt und nicht ohne die
vorherige Zustimmung des Erstellers/Einsenders an
Dritte herausgegeben.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihren Ansprech-
partner (siehe Kapitel 2.1 Beratung von Aufbauherstel-
lern (→ Seite 14)).
Bei der Beantragung von Auflastungen sind folgende
Dokumente einzureichen:
• Eine bemaßte Zeichnung des Aufbaulayouts, in der
die festen Einbauten erkennbar sind (in der Regel der
Grundriss)
• Eine Gewichtsbilanz des Fahrzeugs einschließlich der
Achslasten im einsatzfertigen Zustand
Beide Dokumente sind mit einer solitären Identitäts-
Kennung zu versehen (nicht identisch mit der Fahrzeug-
identifizierungsnummer des Grundfahrzeugs), unter
der sie in der Datenbank des Aufbauhersteller-Portals
gespeichert werden und die in geeigneter Form (z.B.
Zeichnungsnummer) Bestandteil der Genehmigung
werden können. Die Dokumente müssen zudem den
Firmennamen des Aufbauherstellers und die Bezeich-
nung des Aufbaus enthalten.
2 Allgemeines
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