4.4.2
Dichtheit der Druckluftanlage
Bedingt durch die technische Ausstattung am Fahrzeug
kann es nach dem Abstellen des Motors zu einem
Druckabfall kommen, verursacht durch Nebenverbrau-
cher (z.B. Nachblasvorgang des Abgasnachbehand-
lungssystems).
Um diesen Druckabfall nicht mit zu bewerten, muss
eine Wartezeit von mindestens 5 min eingehalten
werden. Während der Prüfung Ein- und Aussteigen
vermeiden.
Bei der Dichtheitsprüfung beachten:
• Es darf kein Luftverlust hörbar sein.
• Das Bremspedal ist bis zu einer Teilbremsung nieder-
getreten (ca. ½ Pedalweg).
• Bei gleichbleibender Stellung des Bremspedals
dürfen die Anzeigen des Prüfmanometers, in einem
Zeitraum von 3 min, nicht sichtbar zurückgehen.
• Der zulässige Druckverlust bei Betätigung der
Betriebsbremse mit 3,5 bar (Messdauer: 3 min)
beträgt 0,4 bar.
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
4.4.3
Bremskraftermittlung
Die Bremskräfte werden auf einem geeigneten Brem-
senprüfstand ermittelt.
Die Mindestabbremsung (Betriebsbremsanlage 45 %)
ist, bezogen auf das Prüfgewicht des Fahrzeugs, durch
Hochrechnung nachzuweisen.
4 Druckluftanlage
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