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Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie Seite 132

Lastkraftwagen
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6 Änderungen am Grundfahrzeug
• Das Ersetzen der Abgasnachbehandlungseinheit
durch eine andere, fremde Abgasanlage ist nicht
zulässig.
• Der Abgasgegendruck darf die maximal zulässigen
Grenzwerte für den Abgasgegendruck nicht über-
schreiten (Grenzwerte siehe Buch II, Kapitel 3).
• Die Einbaulage und Position der Sensoren (Tempera-
tur, Druck, NO
) darf nicht verändert werden.
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• Alle Wartungsumfänge (Dieselpartikelfilter-Tausch,
Trennung Steckverbinder, Tausch Sensoren usw.)
müssen durchführbar sein, weshalb genügend
Zugänglichkeit gewährleistet werden muss.
Gegebenenfalls sind die Innensechskantschrauben
der Abdeckung oben durch Sechskantschrauben mit
Unterlegscheiben zu tauschen.
• Das Versetzen der Abgasnachbehandlungseinheit
auf die linke Fahrzeugseite ist grundsätzlich möglich.
Für diesen Fall gelten die gleichen Bedingungen und
Vorschriften, die in dieser Aufbaurichtlinie gemacht
sind. Zusätzlich ist zu berücksichtigen:
- Zum Schutz der Abgasnachbehandlungseinheit
und deren Anbauteile gegen Steinschlag ist zusätz-
lich an der Stirn- und/oder Heckseite der Abgas-
nachbehandlungseinheit ein geeigneter Schutz
(Schutzbleche) zu montieren.
Diese Schutzbleche sind nach oben und unten
offen zu gestalten und in einem Abstand von ca.
100 mm zur Abgasnachbehandlungseinheit bzw.
deren Anbauteile rahmenfest zu montieren. Hier-
durch wird die erforderliche Temperaturableitung
gewährleistet.
- Überprüfung Einhaltung Geräuschzertifikat
• Wird die Abgasnachbehandlungseinheit versetzt,
muss an dieser Stelle gegebenenfalls eine seitli-
che Schutzvorrichtung angebracht werden, die der
gesetzlichen Vorgabe entspricht.
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Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
• Werden nicht von der Daimler AG zugelassene
Umbauteile verwendet, erlischt die Abgas- und
Geräusch-Zertifizierung.
• An den einzelnen Komponenten des gesamten
Abgasnachbehandlungssystems sind keine Modifika-
tionen zulässig! Nur die Position der Abgasnachbe-
handlungseinheit komplett darf geändert werden.
• Aufbauhersteller müssen sicherstellen, dass die
maximal zulässigen Bauteiltemperaturen eingehalten
werden.
• Die Daimler AG kann keine Aussage/Gewährleistung
zur Betriebsfestigkeit geben. Die Betriebsfestigkeit
muss durch den Aufbauhersteller sichergestellt
werden.
• Zur Verlängerung von Rohren und der zulässigen
Längen sind die in Kapitel 6.8.6 Abgasleitung
zwischen Motor und Abgasnachbehandlungseinheit
(→ Seite 140) gemachten Angaben zu Teilenum-
mern, Längenangaben und Zertifikaten verbindlich.
• Das Versetzen der Abgasnachbehandlungseinheit
ist nur im Bereich zwischen der letzten Vorderachse
bis vor die erste Hinterachse und auf der linken oder
rechten Fahrzeugseite zulässig.
• Das Abgas soll stets zur Fahrzeugaußenseite strö-
men. Keinesfalls dürfen Fahrzeugkomponenten, wie
z.B. Bremszylinder, Reifen, Achsen, Leitungen, direkt
dem Abgasstrom ausgesetzt werden.
⑴ HINWEIS
Die Abgasnachbehandlungseinheit ist dem jeweiligen
Fahrzeug zugeordnet dokumentiert. Die Plombe und
die Schilder auf den Filtern dürfen nicht beschädigt
oder entfernt werden.

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