Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Einleitung - Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie

Lastkraftwagen
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Diese Aufbaurichtlinie stellt Aufbauherstellern (juristi-
sche Personen) und Umbauern (natürliche Personen),
im Folgenden zusammengefasst als „Aufbauhersteller"
(ABH) bezeichnet, wichtige technische Informationen
zur Verfügung, die zur Planung und Herstellung eines
verkehrs- und betriebssicheren Aufbaus berücksichtigt
werden müssen. Die hierzu erforderlichen An-, Auf-,
Ein- oder Umbauarbeiten werden im Folgenden „Auf-
bauarbeiten" genannt.
Diese Aufbaurichtlinie basiert auf der Entwicklung
der Fahrzeuge Actros BR 963x, Arocs BR 964x,
Atego BR 967x, Econic BR 956x.
Die Daimler AG untersagt An-, Auf-, Ein- und Umbauten,
die potenzielle sicherheitsrelevante Risiken mit sich
bringen, insbesondere
• die nicht nach sicherheitsrelevanten Vorgaben der
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien gefertigt werden.
• die zulässige Gesamtmasse überschreiten.
• die zulässigen Achslasten überschreiten.
Die Daimler AG ist aufgrund der unüberschaubaren
Vielzahl an Aufbauherstellern und Aufbauarten nicht in
der Lage, alle möglichen Veränderungen, z.B. bezüglich
Fahrverhalten, Stabilität, Gewichtsverteilung, Schwer-
punkt des Fahrzeugs und seiner Handhabungscharak-
teristiken, vorherzusehen, die durch Aufbauarbeiten
entstehen können. Deshalb übernimmt die Daimler AG
keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die aus
derartigen Veränderungen ihrer Fahrzeuge resultieren.
Der Aufbauhersteller ist verpflichtet sicherzustellen,
dass seine Aufbauarbeiten fehlerfrei sind – auch im
Hinblick auf das Gesamtfahrzeug – und nicht zu Gefah-
ren für Personen oder Sachen führen. Im Falle der
Verletzung dieser Pflicht ist eine eigene Produkthaftung
des Aufbauherstellers gegeben.
Weitere Vorgaben, die sich aus den Aufbauvorschriften
von Bauteilen anderer Hersteller (z.B. Ladekränen etc.)
ergeben, sind über die vorliegende Richtlinie hinaus
ebenfalls zu beachten.
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
Diese Aufbaurichtlinie wendet sich an professionelle
Aufbauhersteller. Daher wird in dieser Aufbaurichtlinie
ein entsprechendes Hintergrundwissen vorausgesetzt.
Darüber hinaus hat der Aufbauhersteller die für das
jeweilige Fahrzeug gültige Betriebsanleitung einzu-
halten. Es ist zu beachten, dass einige Arbeiten (z.B.
Schweißarbeiten an tragenden Teilen) nur durch ent-
sprechend qualifiziertes Personal durchgeführt werden
dürfen, um Verletzungsrisiken zu vermeiden und die für
Aufbauarbeiten notwendige Qualität zu erreichen.
⑴ HINWEIS
Grundsätzlich haben Sie als Aufbauhersteller zu
beachten, dass nur die in dieser Aufbaurichtlinie
beschriebenen Aufbauarbeiten zulässig sind. Nicht
beschriebene Aufbauarbeiten sind grundsätzlich
unzulässig. Sollen nicht beschriebene Aufbauarbeiten
bei Notwendigkeit dennoch erfolgen, konsultieren
Sie dazu vor Beginn der Arbeiten in jedem Fall Ihre
zuständige Aufbauherstellerbetreuung oder beantra-
gen Sie online über das Aufbauhersteller-Portal eine
Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Bei allen in dieser Aufbaurichtlinie genannten Gesetzen,
Normen, Richtlinien etc. gilt immer die jeweils aktu-
elle Fassung, sofern für Normen und Richtlinien nicht
ausdrücklich anders angegeben. Es ist zu beachten,
dass für die Zwecke von Produkthaftung und Produktsi-
cherheit technische Richtlinien und Normen nur einen
Mindeststandard wiedergeben. Der Aufbauhersteller
muss selbst in eigener Verantwortung prüfen, ob im
Zusammenhang mit der Nutzung des aufgebauten
Fahrzeugs sicherheitsrelevante Risiken bestehen, die in
Normen und Richtlinien nicht enthalten sind.
Diese Mercedes-Benz Aufbaurichtlinie ist in drei Bücher
aufgeteilt, um eine optimale Übersichtlichkeit zu
gewährleisten.

1 Einleitung

5

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis