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Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie Seite 6

Lastkraftwagen
Inhaltsverzeichnis

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1 Einleitung
Die Daimler AG, als Hersteller von Mercedes-Benz
Fahrzeugen, stellt mit dieser Richtlinie den Aufbauher-
stellern wichtige technische Informationen zur Ausfüh-
rung von Arbeiten am Grundfahrzeug zur Verfügung, die
bei der Herstellung von An-, Auf-, Ein- oder Umbauten
an Mercedes-Benz Fahrzeugen vom Aufbauhersteller
berücksichtigt werden sollten. Bei Fahrzeugen, die in
Generalunternehmerschaft von der Daimler AG beauf-
tragt werden, sind diese verpflichtend umzusetzen.
Sollte im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbezie-
hung eine Fahrzeugprüfung durch einen Repräsentant
der Daimler AG durchgeführt werden, ist der Aufbau-
hersteller verpflichtet, die vorgefundenen Mängel am
betroffenen Fahrzeug vor Auslieferung zu beheben und
Maßnahmen zu ergreifen, die auch bei Folgefahrzeugen
das Auftreten der Mängel dauerhaft verhindern.
Eine von der Daimler AG durchgeführte Fahrzeugprü-
fung entbindet den Aufbauhersteller nicht von seinen
gesetzlich geregelten Pflichten wie u. a. Produkthaf-
tung, Sachmängelhaftung.
Der Aufbauhersteller selbst ist verpflichtet sicherzustel-
len, dass seine An-, Auf-, Ein- oder Umbauten weder an
sich fehlerhaft sind noch zu Fehlern oder Gefahren des
Gesamtfahrzeuges führen können. Im Falle der Verlet-
zung dieser Pflicht ist eine eigene Produkthaftung des
Aufbauherstellers gegeben.
Ein Qualitätsmanagementsystem, wie im Buch I
beschrieben, sollte zur Sicherstellung der genannten
Punkte angewendet werden.
Wenn Sie An-, Auf-, Ein- oder Umbauten an unseren
Fahrzeugen durchführen, beachten Sie, dass einige
Arbeiten (z. B. Schweißarbeiten an tragenden Teilen)
nur durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden
dürfen, um Verletzungsrisiken zu vermeiden und die für
An-, Auf-, Ein- oder Umbauten notwendige Qualität zu
erreichen.
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Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
⑴ HINWEIS
Wichtige Änderungen von Aufbaurichtlinien wie
beispielsweise Aktualisierungen in der Zeit zwischen
zwei kompletten Aktualisierungen/Überarbeitungen
der jeweiligen Aufbaurichtlinie werden zukünftig als
„Änderungsinformationen" im Aufbauhersteller-Portal
veröffentlicht. Diese „Änderungsinformationen" zur
Aufbaurichtlinie werden mit ihrer Veröffentlichung
im Aufbauhersteller-Portal Bestandteil der aktuellen
Aufbaurichtlinie bzw. ersetzen die vorherige Version
der Aufbaurichtlinie und sind einzuhalten.

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