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Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie Seite 187

Lastkraftwagen
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Basisvorgaben
Bei Leitungsverlängerung sind folgende Randbedingun-
gen einzuhalten:
• Das Verlängern von elektrischen Leitungssätzen
durch Einsetzen von Teilstücken ist in den oben
genannten Fällen zulässig (max. 2 Trennstellen).
• Wenn möglich, immer elektrische Leitungen mit
identischen Farbcodierungen der zu verlängernden
Leitungen verwenden. Bei einfarbigen Leitungen sind
immer die Originalfarben zu verwenden.
• Ein Verlängern mit abweichender Farbcodierung ist
bei mehrfarbigen Leitungen zulässig, wenn keine Lei-
tung mit passender Farbcodierung verfügbar ist. Hier
beschriftete einfarbig weiße Leitungen verwenden.
• Bei abweichender Farbcodierung, die Leitungsverlän-
gerungen nicht unmittelbar an den Steckverbindun-
gen anbringen (einfachere Diagnose im Schadens-
fall).
• Verlängerte Leitungen oder Leitungssätze sollten sich
in einem nicht sichtbaren Bereich befinden.
• Das Verlängern einer Leitung innerhalb eines Lei-
tungsbogens ist nicht zulässig.
• Sollen mehrere Leitungen in einem Kabelstrang
verlängert werden, so sind die Trennstellen versetzt
anzuordnen. Der Versatz von Trennstelle zu Trenn-
stelle muss ca. 40 mm betragen.
• Zum Verbinden der einzelnen Kabel sind die im
Mercedes-Benz Werkstatt-Informations-System (WIS)
beschriebenen Reparaturmethoden anzuwenden.
• Eine Verbindung der Kabel durch einfaches Verdrillen
der Drähte oder mittels Schneidklemmen ist nicht
zulässig.
• Wurden bei Neufahrzeugen im Zuge der Aufbaumon-
tage Leitungen beschädigt oder geknickt, so sind
diese grundsätzlich zu erneuern.
• Die verwendeten Kabelschuhe müssen der
DIN 46 234 oder einer technisch gleichwertigen
Qualität entsprechen.
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
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Feld für Kennzeichnung
8 Elektrik/Elektronik
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N54.18-2153-00
187

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