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Netprofiler; Arbeiten Mit Dem Netprofiler; Status - HEIDELBERG Prinect Image Control 4 Bedienungsanleitung

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Netprofiler

Funktion
Netprofiler ermöglicht eine "Zertifizierung" Ihres Farbmesssystems mithilfe einer Datenanbindung an
einen Heidelberg Zertifizierserver. Wenn Sie eine Kalibrierung Ihres Farbmesssystems durchführen,
können Sie die Daten mittels Fernanbindung (Web Based Remote Service) zu Heidelberg übertragen.
Der Heidelberg Zertifizierserver analysiert die Messdaten und erstellt ein Messdatenprotokoll. Wenn
die Messdaten in einem vorgegebenen Toleranzbereich liegen, wird zusätzlich ein Zertifikat erstellt,
das die einwandfreie Funktion des Messgerätes bestätigt. Der Zertifizierserver sendet das Messdaten-
protokoll und das Zertifikat per E-Mail an eine einstellbare E-Mail-Adresse.
Voraussetzung: Die Netprofiler-Funktion ist in der Software des Messgerätes enthalten und
muss durch entsprechende Lizenzierung freigeschaltet sein (siehe
Das Messgerät benötigt eine Web Based Remote Service-Anbindung zur Datenübertragung.
Für die Kalibrierung benötigen Sie etwa 15 Minuten Zeit.
Kalibrierset
Der Lieferumfang besteht aus einer Kalibrierkarte und einem USB-Speicherstick, der die Referenzda-
ten der Kalibrierkarte enthält. Um eine korrekte Kalibrierung zu gewährleisten, ist die Einsatzfrist der
Kalibrierkarte auf 1 Jahr begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie ein neues Kalibrierset.
Hinweis: Entsorgen Sie abgelaufene Kalibriersets. Dadurch vermeiden Sie Verwechslungen
mit den neu gelieferten Komponenten.

Arbeiten mit dem Netprofiler

Status

Nach dem Drücken der Taste "Profilgenerierung" öffnet sich das Fenster "Profilierung" mit dem
Arbeitsschritt "Status".
1.
Im Schritt "Status" überprüfen Sie, ob die Netprofiler-Lizenz freigeschaltet ist. Falls dies nicht
der Fall ist, wechseln Sie in "Inbetriebnahme/Maschineninfo" und dort zum Register "Lizenzen"
und schalten die Netprofiler-Lizenz frei (siehe
Prinect Image Control – Bedienungsanleitung
Störung/Service > Arbeitsbereich "Service"
"Lizenzen", Seite
"Lizenzen", Seite
201).
201).
229

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