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SDMO R22C3 Handbuch Seite 82

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K
APITEL
8
3. Für jedes unter die Gewährleistung fallende Teil, dessen Austausch
zur planmäßigen erforderlichen Wartung gemäß den schriftlichen
Anweisungen in Unterabschnitt (e) gehört, gilt eine Gewährleistung
für den Zeitraum vor dem ersten planmäßigen Austausch für dieses
Teil. Wenn das Teil vor dem ersten planmäßigen Austausch ausfällt,
wird das Teil von Mitsubishi Heavy Industries, Ltd. gemäß
Unterabschnitt (4) unten repariert oder ausgetauscht. Für jedes
solche Teil, das im Rahmen der Gewährleistung repariert oder
ausgetauscht wurde, gilt eine Gewährleistung für den Rest des
Zeitraums vor dem ersten planmäßigen Austausch für das Teil.
4. Reparatur oder Austausch jedes durch die Gewährleistung
abgedeckten Teils im Rahmen der Gewährleistung wird ohne Kosten
für den Eigentümer an einer Gewährleistungsstation durchgeführt.
5. Ungeachtet der Bestimmungen von Unterabschnitt (4) oben werden
Arbeiten und Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung von allen
Vertriebszentren von Mitsubishi Heavy Industries, Ltd. durchgeführt,
die für die Wartung der betreffenden Motoren konzessioniert sind.
6. Dem Eigentümer werden keine Diagnosearbeiten in Rechnung
gestellt, die zu der Feststellung führen, dass ein unter die
Gewährleistung fallendes Teil in der Tat defekt ist, vorausgesetzt,
solche Diagnosearbeiten werden an einer Gewährleistungsstation
durchgeführt.
7. Mitsubishi Heavy Industries, Ltd. haftet für Schäden an anderen
Motorkomponenten, die ursächlich durch den Defekt innerhalb der
Gewährleistung eines von der Gewährleistung abgedeckten Teils
verursacht werden.
8. Während des in Unterabschnitt (b) (2) definierten
Gewährleistungszeitraums des Motors unterhält Mitsubishi Heavy
Industries, Ltd. einen ausreichenden Vorrat an von der
Gewährleistung abgedeckten Teilen, um den erwarteten Bedarf an
solchen Teilen zu decken.
9. Jedes Ersatzteil kann in der Durchführung von Wartungs- oder
Reparaturarbeiten verwendet werden und muss ohne Kosten für den
Eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Dadurch werden die
Verpflichtungen der Gewährleistung von
Mitsubishi Heavy Industries, Ltd. nicht reduziert.
10. Zusätzliche oder geänderte Teile, die vom Air Resources Board nicht
freigestellt sind, dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung
nicht freigestellter zusätzlicher oder geänderter Teile ist Anlass für
die Ablehnung eines Gewährleistungsanspruchs.
Mitsubishi Heavy Industries, Ltd. ist nicht haftbar für die
Gewährleistung von Ausfällen von unter die Gewährleistung
fallenden Teilen, die durch die Nutzung eines nicht freigestellten
zusätzlichen oder geänderten Teils verursacht wurden.
Mitsubishi Diesel Engines S4Q S4Q2 S4Q2-T
V
ORWORT
80/240
Juli 2009

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