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Manitowoc GMK4080-2 Wartungsanleitung Seite 73

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Abweichende
Festlegung
Wartungsanleitung
GMK4080-2
Die Generalüberholung ist vom Betreiber zu veranlassen und durch den
Hersteller, oder vom Hersteller autorisierte Personen, durchzuführen und
muß im Prüfbuch dokumentiert werden.
Nach der Generalüberholung wird vom Hersteller oder vom Hersteller auto-
risierten Personen eine neue theoretische Nutzungsdauer D angegeben.
Der max. Zeitraum bis zur nächsten Generalüberholung beträgt in jedem
Fall max. 10 Jahre.
Sofern nach 10 Jahren die theoretische Nutzungsdauer noch nicht ver-
braucht ist, kann die Winde ohne Generalüberholung unter folgender Vor-
aussetzung weiter betrieben werden:
Der Kransachverständige hat die Zweckmäßigkeit und Korrektheit der Er-
mittlung des verbrauchten Anteils an der Nutzungsdauer durch Unterschrift
bei jeder Sachverständigen-Prüfung im Kranprüfbuch bestätigt.
Der Kransachverständige muß in diesem Fall die Winde einer eingehenden
Prüfung unterziehen. Diese umfaßt mindestens:
– eine äußere Sichtprüfung (auf Leckagen, Beschädigung, Verformung
etc.),
– eine Ölprüfung (insbesondere auf metallische Rückstände),
– eine Belastungsprüfung mit minimalem und maximalem Seilzug und je-
weils maximal möglicher Geschwindigkeit. Es ist mindestens eine Lage
zu bewickeln. Während dieser Belastungsprüfung ist auf ungewöhnliche
Geräusche zu achten.
Diese Prüfung muß im Kranprüfbuch durch den Kransachverständigen be-
stätigt werden und eine Aussage zum Weiterbetrieb der Winde erfolgen. Die
nächste Prüfung erfolgt vor Ablauf des 12. Betriebsjahres und muß danach
jährlich wiederholt werden.
5.4 Erforderliche Maßnahmen zur Überwachung der Winden
3 302 760 de
Wartungsübersicht
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