Planungshandbuch Dachs Gen2
Eine Berechnung ist in diesem Fall nicht nötig. Die bausei-
tig bestehende Zuluftöffnung ist ausreichend.
Abb. 55: Schematische Darstellung der möglichen Zuluftöffnung Dachs
Gen2 mit Pufferspeicher SE800 HX
Die Dimensionierung der Abgasleitung erfolgt gemäß der
SenerTec Planungsunterlage zur Abgasführung (Dok.-Nr.:
8098.024.xx). Zunächst ist hierzu die Ge-samtlänge der ge-
planten Abgasleitung zu ermitteln. Diese liegt im Beispiel-
gebäude bei 20,8 m. Davon wer-den ca. 2,50 m waagrecht
verlegt (unter Berücksichti-gung des Gefälles von 5 cm/m).
Insgesamt sind zwei Umlenkungen (87 °) nötig. Zur Bemes-
sung der Abgas-leitung im Gebäude ist folgende Tabelle
heranzuziehen:
Max.
Nenn-
Gesamtlänge
durchmesser:
bis...
DN80
22m
DN100 oder
50
D125
Tab.12: Ermittlung des maximalen Gesamtlänge
Somit genügt eine Abgasleitung in DN 80 zur Abgas-füh-
rung des Dachs. Ausgehend vom benötigten Nenndurch-
messer ist nun das nötige Schachtmaß zu bestimmen. Die
Planungsunterlage liefert hierzu fol-gende Tabelle:
Außendurch-
messer Muffe
D [mm]
System
DN80
94
DN125
145
DN160
184
Tab.13: Ermittlung des Schachtinnenmaß
18/8098.046.001.01
Max.
Darin bereits
waagerechte
berücksichtigte
Länge bis...
Umlenkungen
17m
2 x 87°
20
2 x 87°
Mindestschachtinnenmaß
A [mm]
B[mm]
135
155
185
205
225
245
Der rechteckige Schacht benötigt demnach ein Mindestin-
nenmaß von (135 mm x 135 mm). Die Abgaslei-tung des
Spitzenlastkessels ist ebenfalls in DN 80 aus-zuführen. Bei
raumluftabhängigem Betrieb liegt die maximale Gesamt-
länge der Abgasleitung bei 30 m (max. 3 m waagrecht,
inklusive 2 Umlenkungen). Bei Installation in einem recht-
eckigen Schacht, liegt das Mindestschachtmaß bei 120 mm
x 120 mm.
6�1�4�5 Planung der Brennstoffversorgung
6 Installation
Der Gasruhedruck vor Ort liegt bei 21 mbar und befindet
sich somit im zulässigen Bereich von 18 ... 25 mbar. Erst
ab einem Ruhedruck von über 30 mbar muss ein Gas-
druckregler verbaut werden. Etwas anders verhält es
sich bei Flüssiggas: In diesem Fall ist immer eine Gas-
druckregler erforderlich. Der Anschluss an die bauseitig
vorbereitete Gasleitung erfolgt durch einen flexiblen
Gasschlauch (im Zubehör). Hierbei sind die nachstehen-
den Reichweiten zu beachten:
Abb.44
Montage des Gasanschlusses links
650
1
2
1
900
SW-0703008
Abb.45
Montage des Gasanschlusses rechts
Abb. 56: Anschlußschematas der Brennstoffversorgung
400
1
2
i
Hinweis:
Die bauseits vorbereitete Gaszuleitung muss
1
einen Gasströmungswächter enthalten
450
6�1�4�6 Elektrischer Anschluss
600
SW-0703009
Die Installation des KWK-Stromzählers erfolgt im bau-
seitigen Verteilerkasten gemäß den aktuellen An-
schlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers.
74
Abb. 58: Anschlußschemata KWK-Stromzähler
6 Installation
Abb.44
Montage des Gasanschlusses links
6.5.1
Gasdruck bestimmen
650
1. Maximaldruck im Gasnetz vor Ort ermitteln.
1
Wichtig:
2
Bei Betrieb der Anlage mit Flüssiggas muss grundsätzlich ein
Gasdruckregler installiert werden.
Liegt der Gasruhedruck bei Betrieb mit Erdgas im Bereich 18–
25 mbar, kann die Anpassung des Gasdrucks softwareseitig
während der Inbetriebnahme erfolgen.
Liegt der Gasruhedruck bei Betrieb mit Erdgas über 30 mbar,
muss ein Gasdruckregler eingebaut werden.
1
6.5.2
Gasleitung verlegen
Wichtig:
Die bauseits vorbereitete Gaszuleitung muss einen Gasströ
900
mungswächter enthalten.
SW-0703008
1 Absperrhahn mit Brandschutzventil
Abb.45
Montage des Gasanschlusses rechts
2 Gasstrecke am Dachs
400
1. Bauseitige Gaszuleitung bis nahe an die Anlage verlegen, damit der
Gasschlauch angeschlossen werden kann.
1
2
Wichtig:
Es gelten die TRGI/TRF.
1
450
600
SW-0703009
74
8098.002.000.00 - v00 - 28112017
Planungsbeispiel | 77
6.5.1
Gasdruck bestimm
1. Maximaldruck im Gasne
Wichtig:
Bei Betrieb der Anlag
Gasdruckregler instal
Liegt der Gasruhedru
25 mbar, kann die An
während der Inbetrieb
Liegt der Gasruhedru
muss ein Gasdruckre
6.5.2
Gasleitung verleg
Wichtig:
Die bauseits vorbereite
mungswächter enthalte
1 Absperrhahn mit Brand
2 Gasstrecke am Dachs
1. Bauseitige Gaszuleitung
Gasschlauch angeschlo
Wichtig:
Es gelten die TRGI/TRF