Planungshandbuch Dachs Gen2
Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit werden die zuvor
ermittelten Betriebsstunden in das Rechenschema über-
tragen (eine Kopier-Vorlage finden Sie im Anhang).
Da das KWK-Gerät im Volllastbetrieb läuft, sind nur die
Leistungsdaten der Stufe 3 relevant. Durch Multiplika-
tion dieser mit den Betriebsstunden, wird zunächst die
Energiebilanz für das Gerät gebildet.
Den KWK-Brennstoffverbrauch erhält man, indem die
Brennstoffenergie durch den Heizwert des eingesetzten
Brennstoffs dividiert. Durch anschließende Multiplikati-
on mit dem Energiesteuersatz bzw. dem Brennstoffpreis,
erhält man die Energiesteuererstattung und die Brenn-
stoffkosten.
Wärme, die durch Kraft-Wärme-Kopplung bereitgestellt
wird, muss nicht (mehr) durch den bestehenden Kessel
bereitgestellt bzw. anderweitig zur Verfügung gestellt
werden. Die Kosten hierfür entfallen also. Teilt man die
KWK-Wärme durch den Jahresnutzungsgrad des Ver-
gleichskessels, erhält man den vermiedenen Brennstoff-
verbrauch. Bei gegebenem Brennstoffpreis, können die
vermiedenen Brennstoffkosten ermittelt und gutge-
schrieben werden.
Tab.11: Berechnung der anteiligen Netzeinspeisung
Laut KWKG wird der vor Ort verbrauchte KWK-Strom mit
einem KWK-Zuschlag von 4 ct/kWh (Anlage ≤ 50 kWel;
für 60.000 Vollbenutzungsstunden) vergütet. Zudem
muss der vor Ort verbrauchte Strom nicht mehr aus dem
Netz bezogen werden, wodurch sich die Bezugskosten
entsprechend reduzieren. Somit kann der Vor-Ort-Ver-
brauch mit dem Preis für Bezugsstrom vergütet werden.
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Stromseitig muss zunächst eine Aufteilung in den vor
Ort verbrauchten und den ins Netz eingespeisten KWK-
Strom erfolgen. Hierzu wird ein Anteil Netzeinspeisung
definiert und über ein Tabellenverfahren zur Verfügung
gestellt. Ausgangswerte für dieses Verfahren sind die
ermittelten Betriebsstunden, der Stromverbrauch des
Gebäudes und die Anzahl der geplanten Dachse.
Da der Stromverbrauch des Gebäudes nicht bekannt ist,
wird dieser anhand von Kennwerten abgeschätzt. Unter
www.stromspiegel.de findet man online entsprechende
Kennwerte. Für das betrachtete 6-Familienhaus wird ein
mittlerer Stromverbrauch von 2.200 kWh/a für jede
Wohneinheit angenommen. Somit liegt der Gesamt-
Stromverbrauch in etwa bei 13.200 kWh/a.
Mit Hilfe der Tabelle 10 (Anhang) kann ein Anteil Netz-
einspeisung von etwa 0,60 ermittelt werden:
Der restliche KWK-Strom wird vor Ort verbraucht. Somit
folgt liegt der Anteil für den Vor-Ort-Verbrauch bei 1 –
0,60 = 0,40.
Der Vor-Ort-Verbrauch kann nun einfach durch Multi-
plikation von KWK-Strom und dem entsprechenden An-
teil berechnet werden. Gleiches gilt für den einge-speis-
ten KWK-Strom.
Daneben ist vor Ort verbrauchter KWK-Strom von der
EEG-Umlagepflicht betroffen. Bei Eigenstromversorgung
durch hocheffiziente KWK reduziert sich die Umlagen-
höhe auf 40 Prozent der aktuellen EEG-Umlage. Kleinst-
anlagen (bis 10 kWel) sind für 20 Jahre von der Umla-
genzahlung befreit, so lange der Eigenverbrauch bei
weniger oder gleich 10.000 kWh liegt. Für jede Kilowatt-
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