Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Seit 2014 muss grundsätzlich EEG-Umlage für den ge-
samten, von Letztverbrauchern verbrauchten Strom ge-
zahlt werden. Für den zeitgleich im Gebäude erzeugten
und selbst verbrauchten Strom, gibt es verschiedene
Erleichterungen, sobald Anlagenbetreiber und Strom-
nutzer personenidentisch sind. Eine Einzelanlage ist bis
10.000 kWh Eigenverbrauch befreit. Darüber hinaus wer-
den 40% der aktuell gültigen EEG-Umlage verrechnet.
Das EEG ermöglicht auch den Anlagenbetrieb mit Bio-
methan. Dies kann insbesondere hinsichtlich der ener-
getischen Gebäudebewertung attraktiv sein.
Berechnungsbeispiele
1. Der Dachs im Gewerbeobjekt mit hohem Warmwassserbedarf . Die Energiekosteneinparung bei einem Hotel mit
einem bisherigen Gasverbrauch von ca. 200.000 kWh pro Jahr und einem Stromverbauch von etwa 75.000 kWh
pro Jahr. Alle Angaben ohne MwSt. Angaben können je nach Objekt variieren.
Gutschriften
KWK-Zuschlag für selbst genutzten Strom
KWK-Zuschlag für eingespeisten Strom
Stromwert für selbst genutzten Strom
Vergütung für eingespeisten Strom
Wärmekostenersparnis
4)
Energiesteuer-Erstattung
5)
Einsparung
Kosten
Erdgas
EEG‐Umlage
6)
Servicemehrkosten
7)
Summe
Jährliche Energiekosteneinsparung
1) Zuschlag nach § 7 KWKG; wird frü die Dauer von insgesammt 60.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt.
2) KWK-Strom, der vor Ort verbraucht wird, reduziert den Strombezug beim Energieversorger
3) Einspeisevergütung nach § 4 KWKG und § 18 StromNEV
4) Wärme aus KWK reduziert den Brennstoffverbrauch des bestehenden Kessels / eines Vergleichskessels
2. Drei Dachse im Gewerbeobjekt mit hohem Grundlastwärmebedarf. Bisheriger Gasverbrauch ca. 600.000 kWh pro
Jahr, Stromverbauch etwa 1.000.000 kWh pro Jahr. Alle Angaben ohne MwSt. Angaben können je nach Objekt
variieren.
Gutschriften
KWK-Zuschlag für selbst genutzten Strom
Stromwert für selbst genutzten Strom
Wärmekostenersparnis
4)
Energiesteuer-Erstattung
5)
Einsparung
Kosten
Erdgas
EEG‐Umlage
6)
Servicemehrkosten
7)
Summe
Jährliche Energiekosteneinsparung
1) Zuschlag nach § 7 KWKG; wird für die Dauer von insgesammt 60.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt.
2) KWK-Strom, der vor Ort verbraucht wird, reduziert den Strombezug beim Energieversorger.
3) Einspeisevergütung nach § 4 KWKG und § 18 StromNEV
4) Wärme aus KWK reduziert den Brennstoffverbrauch des bestehenden Kessels / eines Vergleichskessels
10 | Einleitung
kW
Betriebsstunden (Bh)
1)
5,5
5,5
1)
2)
5,5
3)
5,5
14,8
21,5
21,5
5,5
kW
Betriebsstunden (Bh)
16,5
1)
2)
16,5
44,4
64,5
64,5
16,5
16,5
Planungshandbuch Dachs Gen2
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG)
Eigentümer neuer Gebäude sind verpflichtet, den Wär-
meenergiebedarf und Kühlbedarf anteilig mit erneuer-
baren Energien zu decken. Alternativ können sie ihre
Nutzungspflicht auch erfüllen, wenn sie mindes tens
50 % Wärme für Heizung, Warmwasser und Kühlung mit
dem Dachs erzeugen.
ct
/
kWh
4.800
0,04
1.056,-
1.200
0,08
4.800
0,215
5.676,-
1.200
0,038
6.000
0,0535
4.754,-
6.000
0,0055
12�975,-
6.000
0,0410
5.289,-
2.982
0,0272
1.054,-
6�789,-
6�186,-
5) Energiesteuererstattung nach § 53 a EnergieStG. Hier Vollentlastung für die Dauer der
Abschreibung (ohne Investitionsbeihilfen)
6) Umlage für den Eigenverbrauch nach § 61 EEG
7) Mehraufwand gegenüber Heizkessel
ct
/kWh
7.000
0,04
4.620,-
7.000
0,1950
22.523,-
7.000
0,0405
7.521,-
7.000
0,0055
2.483,-
37�147,-
7.000
0,0310
13.997,-
6.394
0,0272
2.869,-
7.000
0,0350
4.189,-
21�055,-
16�092,-
5) Energiesteuererstattung nach § 53 a EnergieStG. Hier Vollentlastung für die Dauer der
Abschreibung (ohne Investitionsbeihilfen)
6) Umlage für den Eigenverbrauch nach § 61 EEG
7) Mehraufwand gegenüber Heizkessel
€/ a
528,-
251,-
710,-
446,-
€/ a
18/8098.046.001.01