Weltweite Garantie
Die unten genannten Garantiebedingungen berühren nicht die Rechte des Kunden gemäß EU-Direktive 1999/
44/EC. Wir empfehlen, dass alle Raymarine-Geräte durch autorisierte Service-Händler installiert werden. Wenn
Sie die Installation dennoch selbst vornehmen wollen, ist es besonders wichtig, dass Sie die Installationshinweise
und die einzelnen Bedienschritte im Handbuch sorgfältig studieren.
1. Produkt-Garantie
1.1 Raymarine garantiert, dass jedes neue Produkt für die Yachtschifffahrt aus einwandfreiem Material besteht.
Raymarine bzw. seine Service-Händler reparieren innerhalb der Garantiefrist von 2 Jahren (24 Monaten) ab
Endabnehmer-Kaufdatum.
1.2 Die Raymarine-Garantie deckt alle Teile und Arbeitsleistungen ab, die mit der Reparatur verbunden sind,
vorausgesetzt, dass das Gerät an Raymarine oder einen benannten Service-Händler eingeschickt wird.
2. Bord-Garantie
2.1 Zusätzlich zur Produkt-Garantie gewährt Raymarine einen Garantie-Service an Bord für die Fälle, in denen
die Geräte durch einen autorisierten Raymarine Service-Händler eingebaut und in Betrieb genommen wurden
(zur Höhe der Kosten Punkt 4.10 beachten). Ein schriftlicher Nachweis zur Installation/Inbetriebnahme muss
erbracht werden.
2.2 Die zusätzliche Bord-Garantie erstreckt sich auf Reparaturen an Bord oder auf den Austausch von Geräten
durch Raymarine selbst oder autorisierte Service-Händler. Auch hier gilt eine Garantiefrist von 2 Jahren (24
Monaten). Wenn das Gerät durch einen zertifizierten Raymarine-OEM-Händler auf einem neuen Schiff vor
Verkauf an den Kunden installiert wurde, beginnt die 2-jährige Garantiefrist am Tag des Verkaufs des Schiffes an
den Kunden. Wenn das Gerät durch einen zertifizierten Raymarine-OEM-Händler auf einem Schiff installiert
wurde, das bereits im Besitz des Kunden ist, beginnt die 2-jährige Garantiefrist mit der Inbetriebnahme des
Gerätes.
3. Wie erhalte ich die Garantie?
3.1 Für den Fall, dass Sie einen Garantie-Service benötigen, wenden Sie sich bitte an Raymarine oder an die
Generalvertretung Ihres Landes (Liste am Ende des Katalogs oder im englischen Original-Handbuch) oder an
Ihren örtlichen Raymarine-Fachhändler.
3.2 Für die Fälle, in denen kein zertifizierter Raymarine-Händler die Geräte in Betrieb genommen hat (hier greift
nur die Produkt-Garantie), muss das Gerät an den nächsten autorisierten Service-Händler oder direkt an
Raymarine eingeschickt werden. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen mit ein:
3.2.1 Kaufbeleg mit Kaufdatum und Name des Lieferanten UND
3.2.2 die Serien-Nr. des betreffenden Gerätes ODER
3.2.3 eine Garantiekarte, die vom Lieferanten vollständig ausgefüllt wurde (diese muss die Daten aus 3.2.1 und
3.2.2 enthalten).
Im Rahmen der u.g. Einschränkungen wird dann das Gerät kostenlos und umgehend repariert bzw. ersetzt und
umgehend an den Kunden zurückgeschickt.
3.3 In den Fällen, in denen die Geräte durch autorisierte Raymarine-Händler (Bootswerft, Service-Händler etc.)
eingebaut wurden, greift die Bord-Garantie. Nehmen Sie Kontakt mit dem nächstgelegenen Service-Händler auf
und fordern Sie einen Bordservice an (zur Höhe der Kosten Punkt 4.10 beachten).
4. Garantie-Beschränkungen
4.1 Die Garantiebeschränkungen von Raymarine finden keine Anwendung auf Geräte, die durch Unfälle,
unsachgemäße Bedienung, während des Versandes, durch Änderungen am Gerät selbst, durch Korrosion, durch
falsche Installation und/oder durch nicht-autorisierte Firmen beschädigt wurden. Auch Geräte, bei denen die
Serien-Nr. verändert oder entfernt wurde, unterliegen nicht mehr der Garantie.
4.2 Raymarine übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Installation oder durch unsachgemäße
Installation entstehen.
Fortsetzung . . .