7. Lebensphasen
7.8 Wartung
7.8.1 Wartung der Hubsäule
Die Hubsäule ist grundsätzlich wartungsfrei; jedoch nicht verschleißfrei. Bei übermäßigem
Verschleiß oder bei Nichtaustausch von verschlissenen Produktteilen ist die Sicherheit des
Produktes ggf. nicht mehr gewährleistet.
Alle Arbeiten mit der Hubsäule dürfen nur gemäß der vorliegenden Anleitung durchgeführt
werden. Das Gerät darf nur von autorisiertem Fachpersonal geöffnet werden. Bei einem Defekt
der Säule empfehlen wir, sich an den Hersteller zu wenden bzw. die Säule zur Reparatur
einzuschicken.
•
Bei Arbeiten an der Elektrik oder an den elektrischen Elementen müssen diese vorher stromlos
geschaltet werden, um Verletzungsgefahren zu verhindern.
•
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen der Hubsäule sind aus Sicherheitsgründen
nicht gestattet.
•
Sicherheitsrelevante Einrichtungen müssen regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, auf ihre
Vollständigkeit und Funktion geprüft werden.
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) der Hubsäule ist nach der EN 62353 durchzuführen. Die
STK muss spätestens alle 12 Monate durchgeführt werden. Die STK darf nur von autorisiertem
Fachpersonal durchgeführt werden.
7.8.2 Wartung des Handschalters
Der Handschalter ist wartungsfrei. Alle Arbeiten an dem Handschalter dürfen nur gemäß der
vorliegenden Anleitung durchgeführt werden. Die in der Montageanleitung beschriebenen
Handlungen sind zu beachten. Bei einem Defekt des Gerätes empfehlen wir, sich an den
Hersteller zu wenden bzw. das Gerät zur Reparatur einzuschicken.
7.9 Reinigung
Sie können die Handschalter und Profilaußenflächen der Hubsäule mit einem fusselfreien,
sauberen Tuch reinigen.
Lösemittelhaltige Reiniger greifen das Material an und können es beschädigen.
7.10 Entsorgung und Rücknahme
Die Hubsäule muss entweder nach den gültigen Richtlinien und Vorschriften entsorgt oder an
den Hersteller zurückgeführt werden.
Die Hubsäule enthält Elektronikbauteile, Kabel, Metalle, Kunststoffe usw. und ist gemäß den
geltenden Umweltvorschriften des jeweiligen Landes zu entsorgen. Die Entsorgung des Produkts
unterliegt in Deutschland dem Elektro-G (RoHS) und im europäischen Raum der EU-Richtlinie
2012/19/EU oder den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen.
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