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Umgang Mit Gefahrstoffen; Brandschutzmittel - Nussbaum WA 970 Betriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 8
2.2

Umgang mit Gefahrstoffen

!
Akku's sind Sonderabfall.
Sie müssen nach Sonderbestimmungen entsorgt werden.
!
Batterien sind Sonderabfall.
Sie müssen nach Sonderbestimmungen entsorgt werden.
!
Für die Entsorgung der Anlage müssen sämtliche elektri-
schen, elektronischen und Kunststoffteile entfernt und der
Rest als Sondermüll nach geltender Norm abgeführt wer-
den.
12
2.3

Brandschutzmittel

Geeigneten Feuerlöscher nachstehender Übersicht entnehmen.
Trockene Materialien
Wasser
JA
Schaum
JA
Pulver
JA*
CO2
JA*
JA*
Beim Fehlen geeigneter Mittel bzw. für kleine Brände
verwendbar.
Entzündbare Flüssigkeiten
Wasser
NEIN
Schaum
JA
Pulver
JA
CO2
JA
Elektrische Ausrüstungen
Wasser
NEIN
Schaum
NEIN
Pulver
JA
CO2
JA
Die Hinweise dieser Übersicht haben allgemeinen
Charakter und dienen nur als Leitfaden für die Anwen-
der. Die speziellen Einsatzeigenschaften der verwen-
deten Brandschutzmittel sind beim Hersteller anzufor-
dern.
19.03.2010
1 689 979 873N

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