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Verwendung Mehrerer Geräte; Feste Schutzeinrichtung; Abbildung 10 Mehrere Geräte; Abbildung 11 Beispiel Einer Festen Schutzeinrichtung - Banner MINI-SCREEN Bedienungsanleitung

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MINI-SCREEN
®
-System
1.10.5 Verwendung mehrerer Geräte
An den Stellen, wo sich Personen unerkannt zwischen
Lichtvorhang und Anlage aufhalten können, müssen andere
Schutzmaßnahmen (z. B. ein horizontaler Lichtvorhang)
getroffen werden, sodass eine lückenlose Überwachung des
Gefahrenbereiches garantiert ist. Zur Verwendung von zwei
Lichtvorhängen muss ein Doppel-Controller der
MINI-SCREEN-SYSTEM-Serie eingesetzt werden. Der
MDSDINT-1T2 ermöglicht den Anschluss von zwei
MINI-SCREEN-SYSTEMEN an denselben Controller. Dies bietet
erhebliche Kosteneinsparung bei gleicher Sicherheit, siehe
Abbildung 10 auf Seite
11. Der MDSDINT-1T2 kann auch zum
Schutz von zwei Bereichen an einer Maschine eingesetzt
werden.
Abbildung 10 Mehrere Geräte

1.11 FESTE SCHUTZEINRICHTUNG

ACHTUNG!
!
GEFAHRENSTELLE
D
G
M
IE
EFAHRENSTELLE DER
ASCHINE DARF NUR DURCH DEN
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S
B
ZUGÄNGLICH SEIN
RÜFEN
IE VOR
ETRIEB DER
Ü
Z
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(G
, S
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ODER ZUSÄTZLICHE
S
)
CHUTZEINRICHTUNGEN
MÜSSEN AN ALLEN ERFORDERLICHEN
B
SOLLEN DAS
EDIENPERSONAL VOR EINEM
Ü
G
BERWACHUNGSBEREICHS IN DIE
EFAHRENSTELLE HINEIN SCHÜTZEN UND VERHINDERN
P
SICH
ERSONEN UNERKANNT ZWISCHEN
. D
AUFHALTEN
ERARTIGE MECHANISCHE
. Z
S
BEZEICHNET
WISCHEN DER FESTEN
CHUTZEINRICHTUNG UND DEN
Ü
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S
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Z
A
USÄTZLICHE
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Ü
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P
SICH DORT BEFINDLICHE
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ERFASST WERDEN KANN
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BEDIENUNGSHANDBUCH - EUROPÄISCHE VERSION
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BERWACHUNGSBEREICH
M
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ZUSÄTZLICHE
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U
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G
BERWACHUNGSBEREICH UND
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B
S
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CHUTZEINRICHTUNGEN
G
RENZEN DES
L
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ÜCKEN BEFINDEN
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N
ISO 13852 (1996)
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G
EFAHRENSTELLE SO GRO
MINDESTSICHERHEITSABSTAND
B
,
ESTIMMUNGEN NICHT ERFÜLLT
KÖNNEN SCHWERE ODER
.
Gemäß der Norm ISO/DIS 13855 (2002) müssen alle
Zugangsbereiche zur Gefahrenstelle, die nicht von einer
berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung gesichert werden,
in anderer Weise geschützt werden. Die Gefahrenstelle darf nur
durch den Überwachungsbereich hindurch erreichbar sein.
Dies bedeutet, dass überall dort, wo ein Um-, Über- oder
Untergreifen des Überwachungsbereichs in die Gefahrenstelle
möglich ist, mechanische Barrieren (Gitter, Schranken usw.)
oder zusätzliche Anwesenheitssensoren (zusätzliche
Schutzeinrichtungen) montiert werden müssen, um das
Bedienpersonal vor Gefahren zu schützen. Die Anwendung
derartiger mechanischer Barrieren wird als feste
Schutzeinrichtung definiert (siehe
Zwischen der festen Schutzeinrichtung und den Rändern des
Überwachungsbereichs dürfen sich keine Öffnungen befinden,
die größer als das Detektionsvermögen des
MINI-SCREEN-SYSTEMS sind. Weiterhin spezifiziert die Norm
ISO 13852 (1996) den Zusammenhang zwischen dem Abstand
der festen Schutzeinrichtung zur Gefahrenstelle und der
maximal zulässigen Größe von Öffnungen in der festen
Schutzeinrichtung. Öffnungen in der festen Schutzeinrichtung
müssen diese Normkriterien erfüllen.
Schutzeinrichtungen

Abbildung 11 Beispiel einer festen Schutzeinrichtung

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ARRIEREN
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DASS
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50296 rev. F 22.10.03
Sicherheitsinformationen
Abbildung 11 auf Seite
Feste
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Feste
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chtungen
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