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Sicherheitshinweise (Fahrräder); Benutzung Im Straßenverkehr; Bearbeitung Der Bauteile; Rahmennummer Und Radcodierung - HP Velotechnik Grashopper fx (GHF) Betriebsanleitung

Liegeräder
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Sicherheitshinweise (Fahrräder)
Benutzung im Straßenverkehr
Vor Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr
muss Ihr Liegerad entsprechend der jeweils
gültigen gesetzlichen Vorschriften mit sicher-
heitsrelevanten Komponenten wie Lichtanla-
ge, Reflektoren, Glocke etc. ausgerüstet wer-
den. In Deutschland ist dafür die Straßenver-
kehrs-Zulassungsordnung (StVZO), für Licht-
technische Einrichtungen §67 StVZO, maßge-
bend, die bestimmte Mindestanforderungen
stellt.
Diese sind unter anderem:
• Zwei funktionstüchtige, voneinander unab-
hängige Bremsen.
• Eine betriebsbereite Dynamo Beleuchtungs-
anlage mit nach vorne gerichtetem, weißem
Scheinwerfer, dessen Lichtkegelmitte in
10 m Entfernung auf die Fahrbahn auftritt,
alternativ fest montierte Akkubeleuchtung.
• Eine rote Schlussleuchte und ein roter
Rückstrahler, die auch kombiniert sein
können.
• Mindestens ein nach vorn gerichteter wei-
ßer Frontreflektor und ein nach hinten ge-
richteter roter Großflächenreflektor.
• Je zwei gelbe Speichenreflektoren am Vor-
der- und Hinterrad. Auch Reifen oder Fel-
gen mit einem seitlichen weißen Reflexring
sind erlaubt.
• Gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der
Pedale.
• Eine helltönende Glocke.
• Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen
ein amtliches Prüfzeichen aufweisen Dieses
besteht aus dem Buchstaben „K", einer
Wellenlinie und einer Zahl. Der Hintere
Großflächenreflektor muss eine „Z"-
Markierung aufweisen.
Zusätzlich empfehlen wir die Montage eines
Wimpels, damit Sie im Straßenverkehr besser
gesehen werden. Am Gepäckträger bzw.
Rücklichthalter befindet sich dafür eine Auf-
nahme.
Die sicherheitstechnische Ausstattung des
Rades muss vom Benutzer vor jeder Fahrt
überprüft und falls erforderlich instand gesetzt
werden.
Die aktuellen Vorschriften der StVZO können
sich geändert haben. Bitte fragen Sie Ihren
Fachhändler nach dem aktuellen Stand.

Bearbeitung der Bauteile

Achtung! Nicht zulässig ist eine
Bearbeitung der Bauteile des Rades, insbe-
sondere des Rahmens, der Radträger, der
Lenkung und des Sitzes, durch Maßnahmen,
die die Bauteilfestigkeit gefährden könnten.
Unzulässig sind beispielsweise das Anbringen
von Bohrungen, Schweißen, Löten, auch
Wärme einbringende Lackierverfahren oder
chemische Beanspruchungen wie beispielswei-
se Ablaugen. Die Bearbeitungen können bei
unsachgemäßer Ausführung die Bauteilfestig-
keit durch mechanische Schädigung oder
Korrosionsförderung gefährden.

Rahmennummer und Radcodierung

Sie können Ihr Rad mittels einer Gravur co-
dieren. Die Codierung sollte im Bereich der
Knotenbleche analog zur Rahmennummer
angebracht werden.
Wir empfehlen jedoch eine Klebecodierung zu
verwenden.
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Diese Anleitung auch für:

Streetmachine gte(smgte)Speedmachine (spm)

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