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Garantiebestimmungen - HP Velotechnik Grashopper fx (GHF) Betriebsanleitung

Liegeräder
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Garantie

Garantiebestimmungen

Ihr Fachhändler muss Ihr Fahrrad fahrbereit
machen, so dass die sichere Funktion gewähr-
leistet ist. Er führt eine Endkontrolle und eine
Probefahrt durch.
Nach dem Gesetz steht Ihr Fachhändler unter
anderem dafür gerade, dass Ihr Fahrrad keine
Fehler hat, die den Wert oder die Tauglich-
keit aufheben oder erheblich mindern. Ihr
Anspruch nach dieser Regelung endet 2 Jahre
nach Übergabe beim Kauf Ihres neuen Fahrra-
des.
Darüber hinaus bietet HP V
Erstkäufer eine Garantie von zehn Jahren auf
den Rahmen und die Schwingenlagerung des
Liegerades gegen Schäden durch Material-
oder Verarbeitungsfehler.
Gewährleistung bzw. Garantie wird nur ge-
währt für Original-Komponenten. Die
HP V
OHG behält sich das Recht
ELOTECHNIK
vor, bei einem Austausch eines Fahrzeugs
oder von Komponenten im Rahmen von
Gewährleistungs- bzw. Garantieleistungen
funktionell gleichwertige Ware zu liefern bzw.
zu verbauen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden,
die durch normale Abnutzung, Alterung oder
Verschleiß, durch Korrosion oder an Oberflä-
chenbeschichtungen auftreten.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die
durch nicht bestimmungsgemäßen oder un-
sachgemäßen Gebrauch, mangelnde oder
unsachgemäße Pflege oder Wartung, Sturz,
Unfall, Überbelastung, unsachgemäße Monta-
ge, sowie als Folge einer technischen Verän-
derung des Fahrrades auftreten.
Die Garantie ist nicht gültig bei der Nutzung
des Rades für gewerbliche Zwecke (z. B.
Vermietung oder Verleih). Leasingfahrräder
für die ausschließlich private Nutzung sind
nicht von der Garantie ausgeschlossen.
dem
ELOTECHNIK
Die Garantie gilt ab Kaufdatum (Beleg des
Fachhändlers) eines neuen Rades. Die Garan-
tieabwicklung erfolgt über den Fachhändler,
der das Rad bei uns bestellt hat.
Im Schadensfall ist der beschädigte, gesäuberte
Rahmen auf unseren Wunsch zur Prüfung vom
Fachhändler an uns einzusenden.
Im Garantiefall werden wir das beschädigte
Bauteil nach unserer Wahl reparieren oder
durch ein gleichwertiges Ersatzteil ersetzen
(Garantieleistung). Arbeitskosten, Transport-
kosten oder Nutzungsausfall werden von
dieser Garantie nicht abgedeckt. Bei einer
Garantieleistung werden keine Verschleißteile
ersetzt oder eine Inspektion durchgeführt.
Durch eine etwaige Garantieleistung wird die
ursprüngliche Garantiedauer nicht verlängert
und keine neue Garantie bewirkt. Im Falle der
Ablehnung der Garantieleistung wird
HP V
eine kostenpflichtige Repara-
ELOTECHNIK
tur nur nach Absprache mit dem Kunden bzw.
seinem Vertreter, dem bezogenen Fachhänd-
ler, durchführen.
Voraussetzung für die Garantie ist die Regist-
rierung des Käufers mit dem beiliegenden
Garantieregistrierungsformular. Dieses For-
mular muss innerhalb von 4 Wochen nach
dem Kauf ausgefüllt an HP V
sendet werden.
Die Garantie gilt nur, wenn der am Ende
dieser Anleitung abgedruckte Inspektionspass
beim Kauf ausgefüllt und sämtliche dort aufge-
führten Inspektionen vom Zweiradmechaniker
ausgeführt und eingetragen wurden.
Im Garantiefall muss der Fahrradpass gemein-
sam mit einer Kopie des Kaufbeleges über den
Fachhändler an HP V
ELOTECHNIK
werden.
Diese Garantie beeinflusst nicht die Rechte
des Käufers gegenüber dem Fachhändler, bei
dem er das Rad gekauft hat, nach den gesetzli-
chen Gewährleistungsbestimmungen.
ge-
ELOTECHNIK
geschickt
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Diese Anleitung auch für:

Streetmachine gte(smgte)Speedmachine (spm)

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