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Sicherheitshinweise (Fahrräder); Einfahrphase; Benutzung Im Straßenverkehr - HP Velotechnik Gekko fxs Originalbetriebsanleitung

Liegerad
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise (Fahrräder)

Einfahrphase

Die ersten 300 km sind eine wichtige
Einfahrphase: Bei der ersten Benutzung
eines neuen Fahrrades kann es zu Setzbe-
wegungen der Schrauben kommen, die sich
dabei lockern können. Züge und Speichen
können sich dehnen. Lagerungen können
Spiel bekommen. Seien Sie in dieser Zeit
besonders aufmerksam.
Nach 300 km Fahrleistung oder spätestens
2 Monaten muss eine Erstinspektion von Ih-
rem Zweiradmechaniker durchgeführt wer-
den. Bitte lassen Sie sich diese Erstinspek-
tion und die durchgeführten Arbeiten vom
Zweiradmechaniker im Inspektionspass auf
Seite 80ff. bestätigen. Die Erstinspektion ist
Voraussetzung für die weitere Gebrauchs-
fähigkeit des Rades und die Gültigkeit Ihrer
Garantieansprüche.
Benutzung im Straßenverkehr
Bei Benutzung im öffentlichen Straßenver-
kehr muss Ihr Liegedreirad entsprechend
der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften
mit sicherheitsrelevanten Komponenten
wie Lichtanlage, Reflektoren, Glocke etc.
ausgerüstet sein. In Deutschland ist dafür
die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO), für lichttechnische Einrichtungen
§67 StVZO, maßgebend, die bestimmte Min-
destanforderungen stellt.
Diese sind unter anderem:
1. Zwei funktionstüchtige, voneinander
unabhängige Bremsen.
2. Eine betriebsbereite Dynamo-Beleuch-
tungsanlage mit nach vorne gerichtetem,
weißem Scheinwerfer, dessen Lichtke-
gelmitte in 10 m Entfernung auf die Fahr-
bahn auftritt, alternativ fest montierte
Akkubeleuchtung.
3. Eine rote Schlussleuchte und ein roter
Rückstrahler, die auch kombiniert sein
können.
4. Mindestens ein nach vorn gerichteter wei-
ßer Frontreflektor und ein nach hinten
gerichteter roter Großflächenreflektor.
5. Je zwei gelbe Speichenreflektoren am Vor-
der- und Hinterrad. Auch Reifen oder Fel-
gen mit einem seitlichen weißen Reflex-
ring sind erlaubt.
6. Gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der
Pedale.
7. Eine helltönende Glocke.
Alle lichttechnischen Einrichtungen
müssen ein amtliches Prüfzeichen aufweisen.
Dieses besteht aus dem Buchstaben „K"
und einer Zahl. Der Hintere Großflächenre-
flektor muss eine „Z"-Markierung aufwei-
sen.
Das Gekko fxs ist ab Werk gemäß der aktu-
ell gültigen StVZO ausgestattet.
Zusätzlich empfehlen wir die Montage eines
Wimpels, damit Sie im Straßenverkehr
besser gesehen werden. Am Gepäckträger
bzw. Rücklichthalter befindet sich dafür eine
Aufnahme.
Die sicherheitstechnische Ausstattung des
Rades muss vom Benutzer vor jeder Fahrt
überprüft und falls erforderlich instand
gesetzt werden.
Die aktuellen Vorschriften der StVZO
können sich geändert haben. Bitte fragen Sie
Ihren Fachhändler nach dem aktuellen Stand
der Vorschriften in Ihrem Land.
In Deutschland dürfen Kinder unter acht
Jahren nur auf Gehwegen unter der Aufsicht
HP
9
Velotechnik

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