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Allgemeine Sicherheitshinweise; Verwendungszweck; Einfahrphase; Benutzung Im Straßenverkehr - HP Velotechnik Street Machine Gt Bedienungsanleitung

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Allgemeine Sicherheitshinweise

Verwendungszweck

Ihre Street Machine Gt ist ein Fahrrad für die
Benutzung auf Straßen und befestigten Wegen.
Ein Einsatz zu Rennsport- und Geländesport-
zwecken, Sprüngen, Radakrobatik sowie das
Überfahren von Bordsteinkanten,Treppen etc.
ist nicht vorgesehen.
Bei Schäden, die aus einer bestimmungswidri-
gen Verwendung, Montagefehlern,Vorsatz,
Unfällen oder ähnlichen Aktivitäten resultieren,
können weder Gewährleistungs- noch
Haftungsansprüche gegenüber HP Velotechnik
geltend gemacht werden. Zur bestimmungsge-
mäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der vorgeschriebenen Betriebs-,Wartungs-,
und Instandhaltungsbedingungen.

Einfahrphase

Die ersten 300 km sind eine wichtige
Einfahrphase: Bei der ersten Benutzung eines
neuen Fahrrades kann es zu Setzbewegungen
der Schrauben kommen, die sich dabei lockern
können. Züge und Speichen können sich deh-
nen. Lagerungen können Spiel bekommen.
Seien Sie in dieser Zeit bitte besonders auf-
merksam.
Nach 300 km Fahrleistung oder spätestens
2 Monaten muss eine Erstinspektion von
Ihrem Zweiradmechaniker durchgeführt wer-
den. Bitte lassen Sie sich diese Erstinspektion
und die durchgeführten Arbeiten vom
Zweiradmechaniker im Inspektionspass auf S.
57 ff. bestätigen. Die Erstinspektion ist
Voraussetzung für die weitere Gebrauchs-
fähigkeit des Rades und die Gültigkeit Ihrer
Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
Benutzung im Straßenverkehr
Vor Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr
muss das Fahrrad entsprechend der jeweils
gül-tigen gesetzlichen Vorschriften mit sicher-
heits-relevanten Komponenten wie
Lichtanlage, Re-flektoren, Glocke etc. ausgerü-
stet werden. In Deutschland ist dafür die
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
maßgebend, die bestimmte
Mindestanforderungen stellt.
Diese sind unter anderem (bitte fragen Sie
Ihren Fachhändler nach dem aktuellen Stand):
Zwei funktionstüchtige, voneinander unab-
1.
hängige Bremsen. Jeweils eine Bremse für
Vorder- und Hinterrad sind vorgeschrie-
ben, die Funktionsweise ist dagegen nicht
verbindlich geregelt.
Eine betriebsbereite Dynamo-
2.
Beleuchtungsanlage mit nach vorne
gerichtetem, weißem Scheinwerfer, dessen
Lichtkegelmitte in 10 m Entfernung auf die
Fahrbahn auftritt.
Eine rote Schlussleuchte und ein roter
3.
Rückstrahler, die auch kombiniert sein
können.
Mindestens ein nach vorn gerichteter
4.
weißer Frontreflektor und ein nach hinten
gerichteter roter Großflächenreflektor.
Je zwei gelbe Speichenreflektoren am
5.
Vorder- und Hinterrad. Auch Reifen oder
Felgen mit einem seitlichen weißen
Reflexring sind erlaubt.
Gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der
6.
Pedale.
Eine helltönende Glocke.
7.
Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen ein
amtliches Prüfzeichen aufweisen. Dies besteht
aus einer Schlangenlinie, dem Buchstaben „K"
und einer Zahl. Der hintere Großflächenreflek-
tor muss eine „Z"-Markierung haben. Nur
Bau-teile mit diesem Prüfzeichen dürfen im
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HP
Velotechnik

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