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Allgemeine Sicherheitshinweise; Verwendungszweck; Einfahrphase; Benutzung Im Straßenverkehr - HP Velotechnik SCORPION FX Bedienungsanleitung Und Wartungshinweise

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Allgemeine Sicherheitshinweise

Verwendungszweck

Ihr Scorpion ist ein Fahrrad für die Benutzung
auf Straßen und befestigten Wegen. Mit dem
vollgefederten Scorpion fs können auch unbe-
festigte Wege befahren werden.
Ein Einsatz zu Rennsport- und Geländesport-
zwecken, Sprüngen, Radakrobatik sowie das
Überfahren von Bordsteinkanten,Treppen etc.
ist nicht zulässig.
Bei Schäden, die aus einer bestimmungswidri-
gen Verwendung, Montagefehlern,Vorsatz,
Unfällen oder ähnlichen Aktivitäten resultieren,
können weder Gewährleistungs- noch
Haftungsansprüche gegenüber HP V
geltend gemacht werden. Zur bestimmungs-
gemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs-, und Instandhaltungsbedingungen.

Einfahrphase

Die ersten 300 km sind eine wichtige
Einfahrphase: Bei der ersten Benutzung eines
neuen Fahrrades kann es zu Setzbewegungen
der Schrauben kommen, die sich dabei lockern
können. Züge und Speichen können sich deh-
nen. Lagerungen können Spiel bekommen.
Seien Sie in dieser Zeit bitte besonders auf-
merksam.
Nach 300 km Fahrleistung oder spätestens
2 Monaten muss eine Erstinspektion von
Ihrem Zweiradmechaniker durchgeführt wer-
den. Bitte lassen Sie sich diese Erstinspektion
und die durchgeführten Arbeiten vom
Zweiradmechaniker im Inspektionspass auf
S. 66 ff. bestätigen. Die Erstinspektion ist
Voraussetzung für die weitere Gebrauchs-
fähigkeit des Rades und die Gültigkeit Ihrer
Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
Benutzung im Straßenverkehr
Vor Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr
muss das Fahrrad entsprechend der jeweils
gültigen gesetzlichen Vorschriften mit sicher-
heitsrelevanten Komponenten wie Lichtanlage,
Reflektoren, Glocke etc. ausgerüstet werden.
In Deutschland ist dafür die Straßenverkehrs-
Zulassungsordnung (StVZO) maßgebend, die
bestimmte Mindestanforderungen stellt.
Diese sind unter anderem (bitte fragen Sie
Ihren Fachhändler nach dem aktuellen Stand):
1.
Zwei funktionstüchtige, voneinander unab-
hängige Bremsen.
2.
Eine betriebsbereite Dynamo-
ELOTECHNIK
Beleuchtungsanlage mit nach vorne
gerichtetem, weißem Scheinwerfer, dessen
Lichtkegelmitte in 10 m Entfernung auf die
Fahrbahn auftritt.
3.
Eine rote Schlussleuchte und ein roter
Rückstrahler, die auch kombiniert sein
können.
4.
Mindestens ein nach vorn gerichteter
weißer Frontreflektor und ein nach hinten
gerichteter roter Großflächenreflektor.
5.
Je zwei gelbe Speichenreflektoren am
Vorder- und Hinterrad. Auch Reifen oder
Felgen mit einem seitlichen weißen
Reflexring sind erlaubt.
6.
Gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der
Pedale.
7.
Eine helltönende Glocke.
Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen ein
amtliches Prüfzeichen aufweisen. Dies besteht
aus einer Schlangenlinie, dem Buchstaben „K"
und einer Zahl. Der hintere Großflächenreflek-
tor muss eine „Z"-Markierung haben. Nur
Bauteile mit diesem Prüfzeichen dürfen im
Straßenverkehr eingesetzt werden.
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HP
Velotechnik

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