7. Das Instandsetzen der Erntemaschine kann durch dazu berechtigtes Personal
durchgeführt werden.
3.7 TRANSPORT AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN
1. Beim Transport auf öffentlichen Strassen beachte die geltende Straßenverkehrsordnung.
Überschreite nicht die zulässige Geschwindigkeit (12 km/h) und betätige die Bremse nicht
schlagartig. Stelle den Schlepper relativ zur Erntemaschine so, dass gute Sicht nach Hinten
besteht. Führe keine „scharfen" Wendungen aus, das Heckteil der Erntemaschine „schlägt"
beim Wenden aus.
2. Die Erntemaschine soll mit tragbarer Lichtsignalisierung und einer Kennzeichentafel
ausgestattet werden.
3. Prüfe die Bremswirkung.
4. Vor Beginn der Transportfahrten stelle die Erntemaschine auf Transportlage ein. Prüfe die
Lage der Zugseile auf den Rollen.
5. Transportiere mit der Erntemaschine keine Fremdgegenstände.
6. Stelle die Laufräder auf Fahrt geradeaus, blockiere die Richtungsweiche des linken
Laufrades mit einem Querriegel.
Das sich Aufhalten von Personen auf der Erntemaschine während des
3.8 SICHERCHEITSZEICHEN
Alle Zeichen und Aufschriften, die auf der Maschine angebracht wurden, sind in Tabelle 1
zusammengefasst und erklärt. Die Sicherheitszeichen wurden auf allen Antriebsabdeckungen
und anderen Gefahrenzonen der Maschine – entsprechend Abb. 3 - angebracht.
Sicherheitszeichen und Aufschriften sollen vor Beschädigung, Verschmutzung und dem
Übermalen geschützt werden. Die beschädigten Ze ichen und Aufschriften sollen durch neue
ersetzt werden. Die Zeichen können beim Hersteller erworben werden.
Tabelle 1.
Lfd.
ZEICHEN
Nr
1
1.
3.
Transports ist untersagt!
NUMMER
ZEICHENS
2
K – 004
DES
3
Kennzeichen
Maximale Transportgeschwindigkeit
12km/h
BEDEUTUNG
4
- 15 -