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Optosensor; Anforderungen Für Optosensoren - Banner XS26-2 Bedienungsanleitung

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Gefährliche Maschinen, die durch die Schutzeinrichtung gesichert werden, müssen am Betrieb gehindert werden, sol-
ange die Schutzeinrichtung nicht geschlossen ist. Wenn die Schutzeinrichtung öffnet, während eine Gefahr vorliegt,
muss ein Stoppbefehl an die überwachte Maschine geschickt werden. Durch das Schließen der Schutzeinrichtung allein
darf die gefährliche Maschinenbewegung nicht initiiert werden. Dazu muss ein separater Vorgang erforderlich sein. Die
Sicherheitsschalter dürfen nicht als mechanischer Anschlag oder für die Endlagen-Abschaltung verwendet werden.
Die Schutzeinrichtung muss in ausreichender Entfernung vom Gefahrenbereich aufgestellt werden (damit die gefährli-
che Maschinenbewegung anhalten kann, bevor die Schutzeinrichtung soweit öffnet, um Zugang zur Gefahrstelle zu er-
möglichen). Sie muss sich entweder seitwärts oder von der Gefahrstelle weg öffnen und nicht in den überwachten Be-
reich hinein. Es sollte außerdem die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass sich die Schutzeinrichtung selbst
schließt und den Verriegelungsschaltkreis aktiviert. Darüber hinaus muss die Installation verhindern, dass Personal über,
unter, durch oder um die Schutzeinrichtung herum greifen und die überwachte Gefahrstelle erreichen kann. Öffnungen
in der Schutzeinrichtung dürfen den Zugang zur Gefahrstelle nicht erlauben (siehe OSHA 29CFR1910.217 Tabelle O-10,
ANSI B11.19, ISO 13857, ISO14120/EN953 oder die geeignete Norm). Die Schutzeinrichtung muss stark genug sein,
um ein Austreten der Gefahren aus dem überwachten Bereich durch Auswerfen, Herunterfallen oder Ausgabe durch die
Maschine zu verhindern.
Die Sicherheitsschalter, Auslöseschalter, Sensoren und Magneten müssen so gebaut und installiert werden, dass sie
nicht leicht umgangen werden können. Sie müssen sicher befestigt werden, so dass sich ihre physische Position nicht
verschieben kann. Hierzu sind zuverlässige Befestigungsmittel zu verwenden, die nicht ohne Werkzeug entfernt werden
können. Die Montageschlitze in den Gehäusen dienen lediglich der ersten Einstellung. Die Endmontagebohrungen müs-
sen für die permanente Befestigung verwendet werden.
WARNUNG: Bereichssicherungsanwendungen
Wenn die Anwendung eine Hintertretungsgefahr bewirken könnte (z. B. bei Bereichssicherung), müs-
sen entweder die Schutzeinrichtung oder die Haupt-Stoppsteuerungen/MPSEs der überwachten Ma-
schine infolge eines Stoppbefehls eine Verriegelung mit Wiederanlaufsperre bewirken (z. B. die Un-
terbrechung des Erfassungsfeldes eines Lichtvorhangs, oder die Öffnung eines durch einen Sicher-
heitsschalter geschützten Tors bzw. Schutzes). Die Zurücksetzung dieses Verriegelungszustands
kann nur durch Betätigung eines Reset-Schalters erreicht werden, der von den normalen Vorrichtun-
gen zur Initiierung des Maschinenzyklus getrennt ist. Der Schalter muss der Beschreibung in diesem
Dokument entsprechend positioniert werden.
Es können Lockout/Tagout-Verfahren (Verriegeln/Kennzeichnen) gemäß ANSI Z244.1 erforderlich
sein oder es muss eine zusätzliche Schutzeinrichtung gemäß den Sicherheitsanforderungen in ANSI
B11 oder anderen geltenden Normen verwendet werden, wenn eine Hintertretungsgefahr nicht be-
seitigt oder auf ein Risiko von akzeptablem Ausmaß gesenkt werden kann. Wenn diese Anweisungen
nicht befolgt werden, können schwere oder tödliche Verletzungen die Folge sein.
7.5.7

Optosensor

Die Sicherheitseingänge des Sicherheitskontrollers können verwendet werden, um die Vorrichtungen auf optischer Ba-
sis zu überwachen, bei denen die Erfassung mithilfe von Licht erfolgt.
Anforderungen für Optosensoren
Für die Verwendung als Schutzeinrichtungen werden Optosensoren in der Norm IEC 61496-1/-2/-3 als aktive optoelek-
tronische Schutzvorrichtungen (AOPD) und auf diffuse Reflexion ansprechende aktive optoelektronische Schutzvorrich-
tungen (AOPDDR) beschrieben.
AOPDs umfassen Sicherheits-Lichtvorhänge und Einstrahl- oder Mehrstrahl-Sicherheitslichtschranken. Diese Geräte er-
füllen in der Regel die Anforderungen für Bauarten des Typs 2 oder des Typs 4. Eine Vorrichtung vom Typ 2 darf gemäß
ISO 13849-1 in einer Anwendung der Kategorie 2 verwendet werden, und eine Vorrichtung vom Typ 4 darf in einer An-
wendung der Kategorie 4 verwendet werden.
AOPDDRs umfassen Bereichs- oder Laserscanner. Diese Vorrichtungen werden vorwiegend als Typ 3 eingestuft und
können entsprechend in Anwendungen der Kategorie 3 eingesetzt werden.
Außerdem müssen optische Sicherheitsgeräte entsprechend den geltenden Normen in einem angemessenen Mindest-
sicherheitsabstand angebracht werden. Für die geeigneten Berechnungen sind die geltenden Normen und die Doku-
mentation des Herstellers für Ihre Vorrichtung zu beachten. Die Ansprechzeit zwischen den Ausgängen des Sicherheit-
skontrollers und den einzelnen Sicherheitseingängen ist auf der Registerkarte Konfigurationsübersicht in der Software
angegeben.
Umfasst die Anwendung eine Hintertretungsgefahr (die Gefahr, dass eine Person die Strahlen der optischen Vorrichtung
passieren und auf der Gefahrseite stehen könnte, ohne erkannt zu werden), so können zusätzliche Schutzeinrichtungen
erforderlich sein, und der manuelle Reset sollte gewählt werden (siehe
Manueller Reset-Eingang
www.bannerengineering.com
Sicherheitskontroller XS/SC26-2 und SC10-2
auf Seite 56).
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Diese Anleitung auch für:

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